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„Nicht an McDonalds“

Nach der Kampfansage von Landesrat Florian Mussner an Ingemar Gatterer kontert jetzt der SAD-Chef: Mussners Aussage über die öffentlich finanzierten Busse sei falsch. Gatterer bietet eine Anhörung im Landtag an.

von Heinrich Schwarz

Die Frage, ob die SAD ihre öffentlich finanzierten Busse im Falle eines Konzessionsverlustes zum Marktwert verkaufen kann, ist zu einem der brisantesten politischen Themen geworden. Dies hat sich diese Woche im Landtag gezeigt, wo es gleich mehrere Anfragen und Beschlussanträge zur Zukunft der SAD-Busse gab.

Außer Frage steht – das bestätigt auch das Land –, dass die rund 300 Busse im Eigentum der SAD stehen, obwohl sie zu 100 Prozent über Landesbeiträge finanziert wurden. Das Land ist der Auffassung, dass die Busse im Falle eines Wechsels des Dienstbetreibers – die Konzessionen laufen im November 2018 aus und werden bis dahin neu ausgeschrieben – kostenlos übertragen werden müssen. Die SAD hingegen behauptet, dass die Busse zum Marktwert an einen eventuellen neuen Betreiber verkauft werden können. Bis zu 30 Millionen Euro sollen die Busse noch wert sein.

Land und SAD legen die geltenden Gesetze und Bestimmungen unterschiedlich aus. Ein Rechtsstreit ist bei gegebener Zeit vorprogrammiert.

Mobilitätslandesrat Florian Mussner bekräftigte im Landtag, dass der Konzessionär die Pflicht habe, die Fahrzeuge zurückzugeben. „Sollten die Busse ohne Bewilligung veräußert werden, wird der gesamte zugewiesene Zuschuss widerrufen“, so Mussner mit Verweis auf einen Absatz des Landesgesetzes. Die Anwaltschaft des Landes werde in dieser Angelegenheit um ein Rechtsgutachten ersucht.

SAD-Chef Ingemar Gatterer hat gleich auf den Artikel der TAGESZEITUNG reagiert, in dem Mussners Aussage zur notwendigen Bewilligung durch das Land zitiert wurde.

Gatterer schreibt in einem offenen Brief an Florian Mussner: „Werter Landesrat, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass diese Regelung nur dann gilt, wenn SAD die Busse an Nicht-Verkehrsunternehmen verkaufen würde. Nur wenn SAD den Fuhrpark demnach etwa an Starbucks oder McDonalds veräußert, wären die Beiträge zurückzuzahlen. Dies hat Logik, denn in diesem Fall würden die Fahrzeuge nicht mehr für den Nahverkehr in Südtirol verwendet, sondern für anderweitige Leistungen, wodurch die vorgesehene Zweckbestimmung missachtet wird.“

Für den Fall der Ausschreibung und der Abtretung der Busse an den nächsten Betreiber sei der von Mussner zitierte Gesetzespassus nicht maßgeblich.

EINEN AUSFÜHRLICHEN ARTIKEL MIT ALLEN DETAILS LESEN SIE IN DER FREITAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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