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Drei Tage im Koma

Urlaubsort Wolkenstein: Brutale Attacke eines Touristen

Der Belgier, der am Samstag wegen eines Mordversuchs an einem Landsmann in Wolkenstein festgenommen wurde, muss in Haft bleiben.

(tom) Die drei jungen Männer aus Belgien, soeben in Wolkenstein im Grödental angekommen, hatten am ersten Urlaubstag weniger Skifahren im Sinn – als Saufen: Sie tranken am vergangenen Samstag Unmengen von Superalkohol. Einer von ihnen, ein potentieller Zeuge, kann sich an nichts mehr erinnern.

Dabei kam es, zumindest nach dem derzeitigen Ermittlungstand, am Samstag kurz vor 17.00 Uhr in einer Ferienwohnung zu einem Mordversuch. Einer der drei jungen belgischen Touristen, 23 Jahr alt, verprügelte dort einen mit ihm angereisten Landsmann, derart heftig, dass dieser ins Koma fiel.

Erst drei Tage später, am Montag, gelangte das Opfer im Bozner Spital wieder zu Bewusstsein. Die Ärzte hatten bei ihm einen Nasenbeinbruch, einen Bruch des Augenknochens und eine zwölf Zentimeter lange Wunde im Nacken festgestellt.

Der mutmaßliche Aggressor sitzt seit Samstag im Bozner Gefängnis. Bei der gestrigen Haftprüfung vor Richter Walter Pelino schwieg er auf Anraten seines Anwalts Nicola Nettis. Angeblich war eine falsche Bemerkung über seine Freundin der Auslöser für die ungeahnte Gewaltattacke im Ferien-Appartement.

Laut Carabinieri versuchte der 23-Jährige nach ihrem Eintreffen am Tatort (andere Feriengäste hatten sie verständigt) zweimal über den Balkon vor ihnen zu flüchten. Dabei soll er gesagt haben: Hätte ich ein Gewehr, würde ich euch erschießen. Gemeint waren die Carabinieri.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Belgier zum Tatverdacht des versuchten Mordes und des Widerstandes gegen Amtspersonen. Sein Verteidiger Nicola Nettis bestreitet den ersten Vorwurf: Die Verletzung im Nacken sei die Folge eines Sturzes. Wäre er daran gestorben, wäre der Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge erfüllt. Doch weil das Opfer inzwischen aus dem Koma erwacht ist, könne von keinem Mordversuch mehr die Rede sein, sondern von Körperverletzung.

Der Tatverdächtige muss weiter im Gefängnis bleiben. Wegen Fluchtgefahr und der Gefahr der Vernichtung von Beweismitteln.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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