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Anklage gegen Minniti

Auch der frühere Landtagspräsident Mauro Minniti wird vor den Rechnungshof zitiert. Er soll 65.000 Euro zahlen.

(tom) Er schloss im Dezember 2015 am Landesgericht Bozen einen gerichtlichen Vergleich wegen illegaler Parteienfinanzierung. Das Strafmaß: Vier Monate Haft und 100.000 Euro Geldstrafe, jeweils auf Bewährung.

Nun bekommt der frühere Landtagspräsident Mauro Minniti die Rechnung der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof präsentiert. Er soll 65.000 Euro an Vermögensschaden bzw. Imageschaden zahlen. Die Verhandlung findet am 15. Februar vor dem Rechnungshof statt.

Minniti hatte in dem gerichtlichen Vergleich am Landesgericht eingeräumt, in den Jahren 2011 bis 2013 Fraktionsgelder im Ausmaß von 5.700 Euro zweckentfremdet zu haben, etwa für den Aufbau einer Bozner Sektion der Partei „La Destra“, welcher der frühere AN-Exponent Minniti zuletzt angehörte.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • leser

    ja drago
    diese anklage ist ein argument, damit es bei der verhandlung sicher scheitert, wahrscheinlich wird jeder richter bestätigen, dass ein imageschaden für eine verwaltung nicht feststellbar ist und daher kommt minniti aus dem schneider
    vielmehr zum nachdenken bewegen sollte schon die tatsache, dass man für illegale parteifinanzierung mit einem bedingten urteil wegkommt, was einem freispruch gleichzusetzen ist
    denn genau dadurch hat es minniti geschafft, 1,3 millionen an rentenvorschüssen zu kassieren, also wenn es da nicht um persönlich bereicherung geht, dann gibt es wohl kein strafbares vergehen mehr
    übrigens in deutschland oder österreich muss ein politiker schon zurücktreten, wenn er bei seiner doktorarbeit vergisst, den urheber eines schriftstücks anzugeben , dass er bei seiner doktorarbeit verwendet hat
    von solchen machenschaften gar nicht zu reden
    aber die politiker dort sind keine spur besser

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