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Der Paukenschlag

Das Strafverfahren zum Politrenten-Skandal zerbröselt stückweise. Die Staatsanwaltschaft zieht die Anklagen wegen Wettbewerbsverzerrung zurück und bezeichnet die erhöhte Lebenserwartung für gerechtfertigt.

Von Thomas Vikoler

Die umfangreichen Denkschriften der Verteidiger hatten offenbar ihre Wirkung.

Bei der Vorverhandlung (nach mehrmaligen Vertagungen) zum Politrenten-Skandal aus dem Jahre 2013 stellte Staatsanwalt Markus Mayr einen überraschenden Antrag auf Einstellung der Verfahren zu Anklagepunkt C.

Dieser bezieht sich auf den Tatbestand der Wettbewerbsverzerrung. In diesem Fall die Vergabe der Verwaltung des sogenannten Family Fonds für politische (Früh)Rentner durch die Pensplan-Tochter Pensplan Invest. Staatsanwalt Mayr ist nun zum Schluss gelangt, dass dabei keine Straftaten begangen wurden.

Er hatte zuletzt Vertreter des Pioneer-Fonds (einer Tochtergesellschaft von Unicredit) angehört, die erklärten, aus rechtlichen Gründen nicht an der Ausschreibung zum Family Fonds teilgenommen zu haben. Und nicht, wie von der Finanzwache behauptet, weil die Ausschreibung auf Pensplan Invest zugeschnitten war.

Damit dürfte einer der drei Beschuldigten in diesem Endlos-Strafverfahren, das ursprünglich in Trient gestartet war, aus dem Schneider sein: Pensplan-Invest-Direktor Florian Schwienbacher, der von Francesco Coran vertreten wird. Der Wettbewerbsverzerrung waren bisher auch die beiden Hauptverdächtigen, Ex-Regionalratspräsidentin Rosa Thaler und der damalige Pensplan-Direktor Gottfried Tappeiner, beschuldigt worden.

Dieser Vorwurf ist nun vom Tisch und sorgt dafür, dass das Strafverfahren zum Volkszorn wegen der skandalösen Rentenvorschüsse stückweise zerbröselt.

Denn auch die beiden übrigen Anklagepunkte gegen Thaler und Tappeiner, Betrug gegen die Region und Amtsmissbrauch, wanken.

Staatsanwalt Mayr erklärte, er halte die bei der Berechnung der Vorschüsse herangezogene höhere Lebenserwartung für Abgeordnete für gerechtfertigt. Auf Vorschlag Tappeiners waren die Vorschuss-Empfänger diesbezüglich wie Akademiker eingestuft worden. Die Lebenswartung eines Bauers oder eines Arbeiters sei zweifellos geringer, so der Staatsanwalt.

Bleibt also die Frage des Abzinsungsfaktors. Dazu stellte Mayr den Antrag, den Trentiner Wirtschaftsprüfer Giorgio Dematté anzuhören, der die Vorschusszahlungen im Auftrag der Region errechnet hatte.

Die Verteidigung hält wenig davon. Sie fordert, wennschon, die Beauftragung eines Gutachters, der klären soll, ob die Region Trentino-Südtirol tatsächlich durch den hohen Abzinsungsfaktor, wie ihn Tappeiner empfohlen hatte, finanziell geschädigt worden ist.

Laut den Berechnungen von Tappeiner-Verteidiger Carlo Bertacchi kam sein Mandant auf ein ähnliches Ergebnis wie das ursprünglich von der Region beauftragte Aktuarbüro Visitin in Triest. Nur dass Visitin im Unterschied zu Tappeiner die Inflation für den Zeitraum bis zum Erreichen des Rentenalters mit berechnet hatte. Also: Brutto minus Inflation ist wie Netto.

Richter Andrea Pappalardo entscheidet auf der nächsten Verhandlung am 14. März über die beiden Anträge.

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