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Doppelter Stichtag

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Die Fernsehsteuer: Wer kein Gerät hat, muss eine Erklärung schicken. Wer keinen Vertrag für „ansässige Haushaltskunden“ hat, muss per F24 zahlen. Befreiungen sind möglich.

Die gute Nachricht vorweg: Die Fernsehgebühr beträgt auch für 2018 wieder 90 Euro. Die Steuer wird im Normalfall über die Stromrechnung angelastet, über das gesamte Jahr 2018 verteilt (10 Raten à je 9 Euro, die je nach Rechnungsperiodizität als 18 Euro oder 27 Euro gesondert auf der Rechnung aufscheinen).

Wie die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in einer Aussendung erklärt, gilt seit 2016 die allgemeine Vermutung, dass in einem Haushalt auch ein Fernsehgerät ist. Wer kein Gerät hat, muss dies der Agentur für Einnahmen innerhalb 31. Januar 2018 mitteilen. Die Vorlagen hierfür finden sich auf www.canone.rai.it.

„Diese Erklärung muss jedes Jahr aufs neue verschickt werden“, betont die VZS. Hat man die Zugangsdaten zu „FiscoOnline“, kann die Erklärung auch telematisch übermittelt werden. Infos dazu auf www.agenziaentrate.gov.it.

Zahlung per Steuermodell F24

Hat eine Familie ein Fernsehgerät, aber keinen Stromvertrag für „ansässige Haushaltskunden“ (diese Information findet sich auf der Rechnung, meist im oberen Teil auf der ersten Seite, in italienisch heißt die Vertragsform „domestico residenziale“), muss die Zahlung der Fernsehgebühr über das Steuermodell F24 erfolgen. Dies ist über die Bank oder einem Postamt möglich. Auch für diese Zahlung ist der 31. Januar 2018 der Stichtag, und die Vorlagen finden sich auf www.canone.rai.it.

„Wichtig: Auch bei manchen ansässigen Haushaltskunden mit höheren Vertragsleistungen (4,5 kW, 6 kW oder höher) findet die automatische Anlastung nicht statt. Wer davon betroffen ist oder sein könnte (z.B. wenn weder 2016 noch 2017 die Steuer über die Stromrechnung abgebucht wurde), ist ebenfalls von der Pflicht zur Zahlung per F24 betroffen. Im Zweifelsfall sollte man beim eigenen Stromanbieter nachfragen, ob die Steuer für 2018 auf der Rechnung angelastet wird oder nicht“, so die VZS.

Befreiungen für Senioren

Seit einigen Jahren sind Senioren über 75 mit einem Einkommen unter 6.713 Euro von der Steuer befreit, wenn sie das Bestehen dieser Voraussetzungen erklären. Wurde diese Erklärung einmal abgegeben, und bestehen die Voraussetzungen weiterhin, dann muss sie nicht erneuert werden. Die Formulare hierzu finden sich auf: http://www.abbonamenti.rai.it/Ordinari/Esonero75.aspx

Alle Formulare sind laut VZS an diese Adresse zu senden:

Agenzia delle Entrate
Ufficio di Torino 1, S.A.T. Sportello abbonamenti tv
Casella Postale 22
10121 Torino.

Zertifizierte elektronische Post – PEC: [email protected]

„Von normalen Email-Adressen aus versandte Mails sind Stand unserer Informationen nicht gültig. Auch der Absender muss über eine zertifizierte Email-Adresse, also eine PEC, verfügen“, erklärt die VZS.

Wichtig: allen ausgefüllten Formularen muss eine Kopie eines Ausweises beigelegt werden.

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