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Lokalaugenschein am Unglücksort

Oberstaatsanwalt Giancarlo Bramante wird eine Lokalaugenschein am Lawinen-Unglücksort auf der Haider Alm vornehmen.

Oberstaatsanwalt Giancarlo Bramante will klären, ob es in Bezug auf die Todes-Lawine auf der Haider Alm wie auch immer geartete Verantwortlichkeiten gibt.

Am Freitagabend hat die Staatsanwaltschaft eine offizielle Erklärung veröffentlicht. Aus dieser geht hervor, dass Bramante auch einen Lokalaugenschein vornehmen will.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

„In Bezug auf die Lawine vom 3. Januar 2018 teilt die Staatsanwaltschaft Bozen folgendes mit: In Italien ist das Verhalten, das zur ungewollten Auslösung einer Lawine führt, eine von Art. 449 StGB vorgesehenen Straftat.

Falls dieses Verhalten auch eine Tötung verursacht, könnte auch eine Verletzung des Art. 589 (fahrlässige Tötung) vorliegen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen alle Personen, die an der Abfahrt abseits der Piste teilgenommen haben, wobei noch festgestellt werden muss, wer eine ausschlaggebende Rolle eingenommen hat.

In den vergangenen Tagen wurden die Zeugen der Tragödie vernommen. Da die Ursache des Todes der zwei Opfer klar ist, wird keine Obduktion durchgeführt. In den nächsten Tagen wird ein Lokalaugenschein durchgeführt, um die bestehende Situation und die Dimension der Lawine zu überprüfen.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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