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Die Lawinen-Ermittlung

Foto: Denis Costa

Die Staatsanwaltschaft Bozen hat Vorerhebungen zur Lawinentragödie auf der Haider Alm aufgenommen.

Der Bericht der Carabinieri ist zwar noch ausständig. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft am Bozner Landesgericht formell Vorerhebungen zur Klärung der Dynamik der Lawinentragödie auf der Haider Alm aufgenommen.

Vorerst mit der Anlage eines Faszikels ohne konkrete Tathypothese und ohne Tatverdächtige.

Mit der Causa befasst sich der leitende Oberstaatsanwalt Giancarlo Bramante höchstpersönlich.

Die sieben Mitglieder der Sportgruppe, die den Lawinenabgang überlebt haben – darunter der Vater des getöteten Mädchens – werden von den Ermittlungsbehörden angehört.

Der Einsatzleiter der Bergrettung Reschen, Tobias Folie, hatte erklärt, dass die Gruppe bereits am Mittwochvormittag die Stelle im freien Gelände, auf der am Nachmittag die fatale Lawine abgegangen war, gequert hätten.

Die Mitglieder der Gruppe, so Folie, seien „wohl übermütig geworden“, deswegen sei es zur Katastrophe gekommen.

Zurück zur Ermittlung der Staatsanwaltschaft:

Giancarlo Bramante hat spezifische Erfahrung mit Lawinenabgängen, insbesondere mit dem Fall Kuno Kaserer.

Der Bergführer war wegen fahrlässigen Auslösens einer Lawine (ohne Opfer) im Skigebiet Schnals am 19. November 2000 rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die bisher einzige Verurteilung zu diesem Strafbestand, die für viel Aufsehen sorgte.

Dass es im Fall der am Mittwoch nach einem Lawinenabgang im Skigebiet Haider Alm getöteten 11-Jährigen und ihrer 45-jährigen Mutter zu einer Verurteilung kommt, ist allerdings sehr unwahrscheinlich.

Nach derzeitigem Stand der Erhebung kann keine konkrete Person der neunköpfigen Ski-Gruppe der „Schneeläuferzunft Ludwigsburg“ für den Lawinenabgang verantwortlich gemacht werden.

Wohl auch nicht die Betreiber des Skilifts, von dessen Bergstation die Gruppe – im Tiefschnee außerhalb der gesicherten Piste – abgefahren war.

Laut dem Südtiroler Skipistengesetz sind Betreiber allein verpflichtet, einen Informationsdienst über die Wetterbedingungen, die Lawinengefahr und die Verhaltensvorschriften einzurichten.

 

 

 

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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