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Kinderfotos im Netz

Viele Eltern posten Fotos ihrer Kinder im Internet. Aber dürfen Eltern die Fotos ihrer Sprösslinge überhaupt veröffentlichen. Und: Welche Persönlichkeitsrechte haben Kinder im digitalen Raum? Eine Expertin klärt auf. 

von Lisi Lang

Wenn Eltern stolz auf ihre Sprösslinge sind, dann zeigen sie das gerne. Ein Schnappschuss muss her und heutzutage landet dieser nicht mehr im Fotoalbum der Familie sondern auch in den sozialen Netzwerken. Tonis erstes Bad, Toni kann krabbeln, Toni isst alleine, Tonis erster Schritt, Tonis erste Familienfeiern. Alles wird fotografiert oder gefilmt und mit den Freunden und Verwandten online geteilt. Egal wer sich heutzutage in soziale Medien einloggt, die digitalen Räume spucken jede Menge Kinderfotos von verschiedensten Feiern und Festen aus. Immer im Mittelpunkt der Bilder: das süße Baby, das nette Mädchen oder der hübsche Junge.

Allerdings gehen viele Eltern mit den Persönlichkeitsrechten ihrer Kinder wenig sorgsam um. Darauf weisen Jugendschutzorganisationen und Kinderanwälte auch immer wieder hin. Erst letztens hat sich das Deutsche Kinderhilfswerk besorgt über das fehlende Problembewusstsein bei Persönlichkeitsrechten von Kindern im digitalen Raum gezeigt. Viele Eltern würden Bilder ihrer Kinder posten, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein.

Eine besorgniserregende Beobachtung?

Ja, sagt die Südtiroler Rechtsanwältin Isabel Brunner, die sich auf Familienrecht und den Schutz von Minderjährigen spezialisiert hat. „Die Folgen werden häufig unterschätzt. Sehr häufig gibt es Meldungen bei der Postpolizei, weil harmlos erscheinende Fotos von Kindern, die in sozialen Medien veröffentlicht wurden, von Fremden kopiert und für kriminelle Zwecke missbraucht werden“, erklärt die Rechtsanwältin. Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder, daher sei es wichtig, dass Eltern auch in diesem Punkt sorgsam mit den Persönlichkeitsrechten ihres Nachwuchses umgehen, betont Isabel Brunner. „Die Kinder tragen die Folgen von solchen Veröffentlichungen und daher ist es enorm wichtig, dass sich die Eltern vor einer Veröffentlichung Gedanken über das Bild und mögliche Folgen machen“, erläutert die Expertin.

Eine Veröffentlichung sei stets zu überdenken bzw. mit den Kindern abzusprechen, rät beispielsweise Isabel Brunner: „Die Kinder wissen heutzutage schon sehr früh über dieses Thema Bescheid, und dadurch sollte man auch mit ihnen darüber reden.“ Zudem sollte man es vermeiden, Nacktbilder oder Bilder mit wenig Kleidung bzw. Bilder von Kleinkindern ohne Begleitung zu posten. „Gruppenfotos, wo man nicht individuell auf ein Kind eingehen kann, sind schon viel weniger gefährlich“, erklärt Isabel Brunner. Auch sollte man es unterlassen, die Bilder mit einem Ortsverweis zu versehen, damit nicht klar wird, welche Schule oder welchen Kindergarten das Kind besucht oder wo es seine Freizeit verbringt. „Es gibt kein spezifisches Gesetz, welches genau diese Thematik regelt. Es gibt Konventionen, welche die Persönlichkeitsrechte von Kindern schützen, aber es gibt kein Gesetz, welches es Eltern verbietet, bestimmte Bilder von ihren Kindern zu veröffentlichen“, erklärt die Anwältin.

Das heiße aber nicht, betont Isabel Brunner, dass Eltern Bilder ihrer Kinder willkürlich veröffentlichen können. „Es gab auch schon gerichtliche Urteile, dass beide Eltern mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden sein müssen. Auch im Falle einer Trennung oder Scheidung müssen Eltern außerordentliche Entscheidungen – und dabei handelt es sich bei der Veröffentlichung von privaten Fotos – gemeinsam getroffen werden“, erläutert die Rechtsanwältin. Es sei dies nicht eine alltägliche Entscheidung wie die tägliche Ernährung, sondern eine Entscheidung über die Veröffentlichung eines Fotos eines Minderjährigen.

Die Expertin betont zudem, dass man sich nicht von vermeintlich „geschlossenen und sicheren Profilen“ täuschen lassen soll. „Viele Eltern glauben, dass nur enge Freunde die Bilder auf Facebook sehen können, da sie beispielsweise kein öffentliches Profil haben. Aber das ist nicht wahr. Wenn Freunde das Bild teilen oder liken, sehen es wiederum andere Personen und dadurch wird der Kreis erweitert und das Bild kann auch in falsche Hände kommen“, erklärt Isabel Brunner.

Das Kind kann zwar im Erwachsenenalter beantragen, dass die Eltern Fotos wieder löschen bzw. Schadenersatz fordern, die Expertin befürchtet aber, dass es zu diesem Zeitpunkt bereits zu spät sein könnte. „Wenn peinliche oder rufschädigende Fotos erst Jahre später wieder gelöscht werden, ist die Verbreitung, die zwischenzeitlich stattgefunden hat, nicht mehr rückverfolgbar“, sagt die Rechtsanwältin. Das Kind habe zu diesem Zeitpunkt bereits einen Schaden erlitten.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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