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Theiners Vision

Die Zersiedelung eindämmen und das Wohnen leistbar machen: Wie Landesrat Richard Theiner Südtirol mit seinem Raumordnungsgesetz zukunftsfit machen will.

Von Matthias Kofler

Der Gesetzentwurf Raum und Landschaft ist Richard Theiners letztes großes Vorhaben vor seinem Ausscheiden aus der Politik im kommenden Herbst. Der Landesrat ist überzeugt, dass ihm in der monatelangen Vorarbeit ein großer Wurf gelungen ist, der Südtirol zukunftsfit machen wird.

Der Entwurf, der am Donnerstag von der Landesregierung verabschiedet wurde, verfolgt zwei prioritäre Ziele: So geht es um die Sicherung einer nachhaltigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung ebenso wie um eine Eindämmung von Bodenverbrauch und Zersiedelung. „Um dies zu erreichen, statten wir die Gemeinden mit neuen Instrumenten zur Planung aus und geben Bestehendem Vorrang vor Neuem“, erklärt Theiner.

Herzstück der neuen Raumplanung ist dabei die Abgrenzung des Siedlungsgebietes. „Die Gemeinden grenzen ein Gebiet ab, in dem Entwicklung erleichtert wird“, führt der Landesrat aus. Auch könne neues Bauland grundsätzlich nur im Siedlungsgebiet ausgewiesen werden. „Es wird also künftig nicht Fleckenteppiche in der Landschaft geben, sondern geschlossene Siedlungsgebiete mit geringerem Flächenverbrauch“, so Theiner.
Während der Fokus innerhalb der Siedlungsgrenzen auf Nutzung und Entwicklung liegt, dominiere außerhalb der Schutz. „Bauen wird dort zur Ausnahme für wenige, klar definierte Fälle“, unterstreicht der Landesrat. „Innerhalb der Siedlungsgrenzen ist man künftig also flexibel, außerhalb penibel, innerhalb entscheidet die Gemeinde, außerhalb das Land.“

Der SVP-Politiker sieht in der Abgrenzung des Siedlungsgebietes noch einen weiteren Vorteil: „Innerhalb werden die bürokratischen Hürden niedriger, Verfahren schlanker, Genehmigungszeiten kürzer.“ So könne die Zuweisung von Gewerbebauland wesentlich verkürzt werden, Baurechtstitel dem Umfang der Arbeiten angepasst werden. Darüber hinaus würden die Verfahren bürgernäher, etwa durch die Einrichtung einer Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten in allen Gemeinden, durch die Einführung des Baugespräches, in dem der Bauherr sein Projekt der zuständigen Kommission vorstellen könne, oder durch das Recht, mit ihr einen Lokalaugenschein durchzuführen.

Schließlich sieht der Gesetzentwurf auch eine Reihe von Maßnahmen für ein leistbares Wohnen vor. Die wichtigste davon ist das neue Instrument der Preisdeckelung: Gemeinden können Bauland ausweisen und dabei festlegen, dass ein Teil des neuen Wohnraums zu festgeschriebenen Preisen verkauft oder vermietet werden muss. „Schon vor der Ausweisung steht also fest, dass Wohnungen zu sozial verträglichen Preisen zu haben sein werden“, wirbt Theiner.

Nun geht der Gesetzentwurf in den Landtag. Einmal verabschiedet, sollte das neue Gesetz für Raum und Landschaft am 1. Jänner 2019 in Kraft treten, hofft Theiner, der sich dann in der verdienten Polit-Pension befindet.

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