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„Unglaubwürdige Zeugin“

Thomas Ladurner

Die unglaubwürdige Zeugin Olga Barisheva, ein etwas leichtfertiger Umgang mit Geld, aber keine Straftat: Warum der Meraner Anwalt Thomas Ladurner vom Vorwurf der Unterschlagung und Übervorteilung freigesprochen worden ist.

Von Thomas Vikoler

Artikel 192 der Strafprozessordnung, Bewertung von Beweismitteln, schreibt vor, dass Aussagen von Mitbeschuldigten auch durch „andere Beweiselemente“ gestützt werden müssen, um in einem Strafverfahren Gültigkeit zu haben.

Diese „anderen Beweiselemente“ zu Lasten des Meraner Anwalts Thomas Ladurner hat der Richtersenat am Bozner Landesgericht in einem umkämpften Marathonprozess nicht gefunden. Also sprach er Ladurner am 8. September vom Vorwurf der Unterschlagung und Übervorteilung sowie der Falscherklärung frei.

Das vorläufige Ende eines dreijährigen Alptraums für Ladurner, der mehrere Monate in U-Haft verbringen musste.

Die nun vorliegende 130-seitige Urteilsbegründung rekonstruiert den Fall um den Sachwalter einer betagten Meranerin und deren „badante“ Olga Barisheva noch einmal detailliert. Demnach hat Ladurner, der Sachwalter, einen etwas „leichtfertigen Umgang“ mit den reichen Geldmitteln der betagten Frau an den Tag gelegt. Der Frau standen demnach monatlich 4.500 Euro zur Verfügung (inklusive der Kosten für die „badante“), allerdings entschied sich der Sachwalter erst nach mehreren Jahren, die Ausgaben mittels Bankomatkarte rekonstruierbar zu machen.

Zuvor verwendete Olga Barisheva, die deswegen später einen gerichtlichen Vergleich abschloss, das Haushaltsgeld mitunter für eigene Zwecke.

Dafür, dass der Sachwalter, so wie von Barisheva behauptet, selbst Geldmittel abgezweigt hätte, gibt es für das Gericht keinerlei Beweise. Auch nicht für ein von ihr kolportiertes Arrangement zur Aufteilung der Erbschaft der betreuten Meranerin.

Anderes als die Staatsanwaltschaft hält der Strafsenat unter Vorsitz von Carlo Busato die Aussagen Barishevas für unglaubwürdig und nicht kohärent. Die Frau aus der Ukraine sei zudem in der Vergangenheit wegen Schmuck- und Gelddiebstahls in der Wohnung einer von ihr betreuten Frau aufgefallen.

Anlass für die Strafanzeige Barishevas gegen Ladurner war laut Urteilsbegründung dessen Weigerung mit Verweis auf den Datenschutz, ihr Auskunft über die Höhe des Vermögens der Über-90-Jährigen zu geben.

Doch für Ladurner ist das Strafverfahren nach dem Freispruch nicht vorüber. Die Staatsanwaltschaft wird aller Voraussicht nach Berufung dagegen einlegen, es kommt also im kommenden Frühjahr zu einer Berufungsverhandlung.

Die staatliche Erbschaft aus dem Fall ist inzwischen übrigens dem Staat zugefallen. Das Testament zugunsten von Olga Barisheva wurde für ungültig erklärt.

 

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