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Die SVP-Vorwahlen

Philipp Achammer

Die SVP-Vorwahlen zur Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Parlamentswahlen finden am 21. Jänner statt.

Die SVP-Leitung hat am Montag den Termin für die parteiinternen Vorwahlen zur Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Parlamentswahlen festgelegt: „Die SVP-Mitglieder sind am 21. Jänner aufgerufen, über die SVP-Kandidatinnen und -Kandidaten abzustimmen. Damit setzt die Südtiroler Volkspartei zum wiederholten Male auf die Mitbestimmung der Parteibasis“, so SVP-Obmann Philipp Achammer.

Im Mittelpunkt der Sitzung der SVP-Leitung stand ebenso die Doppelstaatsbürgerschaft, die nunmehr im österreichischen Regierungsprogramm verankert ist.

Nach der Genehmigung der Wahlordnung vergangene Woche durch den Parteiausschuss, hat die Parteileitung den Wahltermin für die SVP-Vorwahlen festgelegt: Am 21. Jänner können die SVP-Mitglieder aller Ortsgruppen die Namen jener SVP-Kandidatinnen und -Kandidaten bestimmen, welche bei den Parlamentswahlen auf den Stimmzetteln stehen werden.

Für die Kandidaturen für die Abgeordnetenkammer und für den Senat – und zwar für die Wahlkreise Meran und Brixen sowie für die Listenführung im Verhältniswahlrecht – können die Ortsgruppen bis Mittwoch, 10. Jänner Nominierungen einreichen.

SVP-Obmann Philipp Achammer und Landeshauptmann Arno Kompatscher führen unterdessen Gespräche hinsichtlich eines territorialen Wahlabkommens mit autonomiefreundlichen Kräften, zur Sicherung und Weiterentwicklung der Südtiroler Autonomie. Die Ergebnisse dieser Gespräche sollen Anfang Jänner den Parteigremien zur Behandlung unterbreitet werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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