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Schulers Erfolg

LR Schuler und Ressortdirektor Unterweger in Rom – Foto: LPA/Katharina Tasser

LR Arnold Schuler pochte in Rom darauf, dass Südtirol primäre Gesetzgebungsbefugnis in wichtigen Bereichen des Zivilschutzes behält.

In den vergangenen Jahren haben sich große Schadensereignisse – Erdbeben, Überschwemmungen – in Italien gehäuft. Die Regierung in Rom ist daher um eine Reform des Zivilschutzwesens bemüht mit dem Ziel, den Zivilschutz zu zentralisieren und eine einheitliche, gemeinsame Koordinierungsstelle zu schaffen.

„Dieses Vorhaben“, betont der Südtirols Landesrat für Bevölkerungsschutz Arnold Schuler, „ist aber mit den Rahmenbedingungen, wie sie bei uns in Südtirol vorherrschen, nicht vereinbar.“

Südtirol hat im Sinne des Autonomiestautes primäre Gesetzgebungsbefugnis in Bereichen des Zivilschutzes, und zwar im Hochwasserschutz sowie der Katastrophenvorbeugung und -bewältigung.

In der Vergangenheit hat sich der Umgang mit naturbedingten Risiken und deren Handhabung in Südtirol immer wieder bewährt. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einsatzkräften und vor allem die Unterstützung durch das Freiwilligenwesen habe die Auswirkungen von Naturereignissen stets minimiert, so Landesrat Schuler.

Er steht daher den Vorschlägen des kritisch gegenüber: „Diese Vorschläge räumten dem Staat über die Präfekten in den Regionen ein direktes Zugriffsrecht auf Geräte und Personal im Bereich des Bevölkerungsschutzes ein.“ In Südtirol wären diese Zugrifftsrechte dem Regierungskommissar zuerkannt worden, der die Funktion des Präfekten wahrnimmt.

„Im vorgeschlagenen Gesetzestext war zwar eine Ausnahmeregelung für Südtirol vorgesehen“, erklärt Landesrat Schuler, „über das Hintertürchen der noch zu erlassenen Durchführungsbestimmungen hätten die erweiterten Zuständigkeiten des Staates allerdings volle Anwendung gefunden, womit unsere autonomen Zuständigkeiten ausgehebelt worden wären.“

Um die autonomen Zuständigkeiten zu wahren und Südtirols Freiwilligenwesen zu schützen, hat das Land Südtirol in der vergangenen Woche bei der Staat-Regionen-Konferenz gegen diesen Gesetzesvorschlag gestimmt. Da in diesem Fall eine Einstimmigkeit der Regionen für die Annahme durch die Staat-Regionen-Konferenz notwendig war, hat Landesrat Schuler am Donnerstag nochmals die einzelnen Punkte neu verhandelt und dabei einen Verhandlungserfolg erzielt:

„Die Schutzklausel für Südtirol wird noch weiter gestärkt und in Bezug auf erweiterte Zuständigkeiten für den Staat können Änderungen nur auf Anforderung und nach Absprache mit dem Land Südtirol durchgeführt werden“, fasst Schuler zusammen.

Südtirol hat eine lange Tradition im Management von Naturgefahren: Eine tragende Säule bildet dabei das Freiwilligenwesen mit 306 freiwilligen Feuerwehren, 56 Bergrettungsstellen des gesamtstaatlichen Verbandes und des Alpenvereins Südtirol, im Landesverband der Wasserrettung mit den vier Gruppen in Bozen, Bruneck, Eisacktal, Meran sowie in 37 Sektionen des Weißen und Roten Kreuzes.

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