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Geschlossener Hof

Die Neubildung von geschlossenen Höfen ohne bestehende Hofstelle wird künftig erschwert. Die Landesregierung hat einer Änderung des Höfegesetzes zugestimmt.

von Lisi Lang

Jungbauern haben es künftig schwerer, einen Hof zu schließen und eine neue Hofstelle zu errichten. Während für eine Hofschließung bisher eine Mindestfläche von zwei Hektar im Obst- und Weinbau oder vier Hektar Acker oder Wiese und eine landwirtschaftliche Ausbildung ausgereicht haben, sollen künftig neue Auflagen hinzukommen, um die Schließung von Höfen ohne Hofstelle zu erschweren. Eine Aufsplitterung der ohnehin kleinen landwirtschaftlichen Betriebe soll eingegrenzt werden. „Man darf nicht nur über das Baurecht einen Anreiz schaffen, damit die wenigen großen Höfe noch weiter aufgeteilt werden“, betont Landesrat Arnold Schuler.

Mit der Gesetzesänderung soll verhindert werden, dass ein Altbauer seinen Nachkommen die freie Mindestfläche von zwei Hektar Obst- und Weinbau überträgt, nicht aber die Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebes oder den geschlossenen Hof. Der Jungbauer konnte damit nach bisheriger Handhabung den Hof ohne Wohn- und Wirtschaftsgebäude schließen. Auf diese Weise wurden in den Jahren zwischen 2003 und 2015 160 Höfe ohne Hofstelle geschlossen, und zwar fast ausschließlich im Obst- und Weinbaubereich, berichtete Landesrat Schuler. „Wir gehen davon aus, dass in diesem Zeitraum 160 neue Hofstellen errichtet wurden“, ergänzt Schuler.

Dies soll künftig nicht mehr möglich sein – weder bei geschlossenen Höfen noch bei Höfen mit freier Fläche. Arnold Schuler nennt zwei konkrete Beispiele: Ein Landwirt besitzt einen geschlossenen Hof mit sechs Hektar. Vier Hektar dieser Fläche wurden bei der Hofschließung in den Hof integriert, zwei Hektar sind frei. Auch wenn laut Höfegesetz zwei Hektar Obstbau ausreichen würden, um einen neuen Hof zu schließen, so kann der Sohn des Landwirtes dies nicht mehr tun, da der Vater bereits einen Hof mit Hofstelle besitzt. Das Baurecht für eine neue Hofstelle für den Sohn entfällt damit. Das zweite Beispiel, und diese Fälle seien noch viel akuter, betreffen Landwirte ohne geschlossenen Hof. „Wenn ein Bauer sechs Hektar ohne geschlossenen Hof besitzt, so hätten bisher seine drei Söhne mit je zwei Hektar einen Hof schließen und eine neue Hofstelle errichten können – auch wenn der Vater schon eine Hofstelle hat“, erklärt Schuler. In jenem Moment würde der ursprüngliche Hof von sechs Hektar komplett zerpflückt.

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Kommentare (13)

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  • schwarzesschaf

    Ja das war von anfang an schon Schwachsinn gleich wie mit der Stadlkubatur.
    aber man muss ja den Bauern helfen, das sie ja immer zu jammern haben mit mittlerweile 5 Ferienwohnungen als Nebenverdienst ich frage mich welcher Arbeiter 30000 (50 euro pro Tag pro Wohneinheit mal 120 Tage) steuerfrei bekommt. ja da kann ich mir dann auch eine Fendt Vario fir 130.000 leisten und ne Hebebühne für 80.000 aber wie schon gesagt dem jammerer wird geholfen

  • prof

    Eine Frage an „einereiner“, bist du selbst ein armer Hofbesitzer,oder verteidigst du sie nur??

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