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Geld für Heimladestationen

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Das Land fördert nun Heimladestationen für Elektroautos. Es gibt bis zu 1000 Euro Zuschuss. Ansuchen können ab Anfang 2018 gestellt werden.

Die Landesregierung hat die Richtlinien für die Förderung von Ladestationen genehmigt. In den Genuss von Zuschüssen kommen Private, öffentliche Körperschaften und Vereine, die ihren Wohnsitz oder Sitz in Südtirol haben und über einen Autoabstellplatz verfügen.

Umweltfreundliche Mobilität fördern

Pro Ladestation ist ein Zuschuss bis zu 80 Prozent der zugelassenen Ausgaben und bis maximal 1000 Euro vorgesehen. Gefördert werden sowohl Ladesysteme für Elektrofahrzeuge als auch für Steckdosenhybride. „Damit wollen wir noch mehr Menschen dazu bringen, an die Zukunft und an die Umwelt zu denken und in nachhaltige Mobilität – sprich in Elektrofahrzeuge – zu investieren“, unterstreicht Mobilitätlandesrat Florian Mussner, der den Beschlussantrag vorgelegt hat. Neben den öffentlichen E-Tankstellen habe man so auch eine bequem verfügbare Ladeinfrastruktur daheim, sagt Mussner.

Der Landesrat verweist auf das Mobilitätskonzept des Landes, das auf ein nachhaltiges Miteinander verschiedener Mobilitätsformen und auf mehr Lebensqualität abziele. Gerade bei den E-Fahrzeugen tue sich, so Mussner, in der Entwicklung sehr viel. Deshalb habe das Land gemeinsam mit den Händlern bereits einen Preisnachlass von bis zu 4000 Euro beim Kauf eines E-Fahrzeugs eingeführt, erklärt der Landesrat. Die Ankaufsprämie gibt es unbürokratisch bei den teilnehmenden Händlern.

Beiträge für E-Ladesysteme

Für die Förderung der Landestationen allerdings muss vor dem Kauf, der Installation oder der Bereitstellung des Ladesystems ein Antrag an die Landesabteilung Mobilität gerichtet werden, und zwar mit Kostenvoranschlag oder Investitionsaufstellung. Diese Anträge sind bis zum 31. März, 31. Juli und 31. Oktober telematisch einzureichen. Wird ein Antrag genehmigt, so muss bis 31. Dezember eine Abrechnung und eine Konformitätserklärung über die fachgerechte Installation vorgelegt werden. Anfang 2018 können Interessierte die Anträge vorerst in Papierform einreichen. Voraussichtlich ab Februar können die Ansuchen dann telematisch gestellt werden.

Die Ladestationen sollen nur zum Aufladen von Elektrofahrzeugen dienen und können nicht kommerziell genutzt werden. Zuschüsse gibt es für den Kauf und die Installation sowie für eventuelle Kosten für den Stromanschluss. Gefördert wird auch das Bereitstellen von Ladesystemen durch einen Dienstleistungsvertrag. Ebenso unterstützt wird der Anschluss und die Installation einer oder mehrerer Ladestationen, die unentgeltlich verfügbar sind. Private können Beiträge für maximal drei Ladesysteme bekommen. Zulässig sind nur effektiv bestrittene und abgerechnete Ausgaben. Außerdem dürfen die Begünstigten die bezuschussten Güter weder verkaufen noch vermieten und auch deren Zweckbestimmung ändern.

Maßnahmenpaket #greenmobilitybz

Die Förderung von Elektrofahrzeugen ist Teil des umfangreichen Maßnahmenpakets für nachhaltige Mobilität unter den Leitthemen #greenmobilitybz und #smartunterwegs, für dessen Umsetzung die Ressorts von Landeshauptmann Arno Kompatscher (Wirtschaft), Landesrat Richard Theiner (Umwelt und Energie) und Landesrat Mussner (Mobilität und Straßennetz) ihre Kräfte bündeln. Neben den Förderungen für E-Fahrzeuge und Ladestationen für Private gibt es auch Förderungen für Betriebe, die E-Fahrzeuge kaufen und Ladestationen errichten.

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