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Mit der Tram auf Stimmenfang?

Sigmar Stocker

Die Freiheitlichen sehen in der Ankündigung einer Tramverbindung ins Überetsch einen Wahlkampfgag der SVP.

Nach jahrlangen Debatten, Diskussionen und Abwägungen soll nun – wenn es nach der Ankündigung der Landesregierung geht – die Tramverbindung ins Überetsch kommen.

„Kaum steht das Wahljahr vor der Tür, werden plötzlich Projekte aus den Schubladen gezogen, die ansonsten ihr Dasein auf der langen Wartebank fristeten.“ Der freiheitliche Landtagsabgeordnete Sigmar Stocker und Gemeinderat Reinhard Gaiser fordern konkrete Maßnahmen anstatt der ewigen SVP-Ankündigungspolitik.

„Pünktlich vor den Wahlen will die Landesregierung endlich die großen Themen im Land angehen, die ansonsten eher lästig und anstrengend waren. Das Verkehrsproblem in Bozen und die mangelnde Verbindung ins Überetsch existieren nicht erst seit gestern, sondern warten seit weit über einem Jahrzehnt auf eine Lösung. Wenn nun vor den Wahlterminen plötzlich grünes Licht für weitere Schritte gegeben wird, dann handelt es sich nicht um einen Zufall, sondern um eine genau kalkulierte Absicht. Seien es nun die Überetscher-Bahn oder die Riggertalschleife, oft bleibt es bei Ankündigungen, die um Jahre verschoben werden müssen“, kritisiert Sigmar Stocker in einer Aussendung einleitend.

„Die Bevölkerung hat diese Art der Ankündigungspolitik satt“, betont Gemeinderat Gaiser und verweist auf das bisherige Missmanagement der SVP in Sachen Verkehrspolitik im Überetsch. „Für die erneut angekündigte Überetscher-Bahn gibt es weder einen Zeitplan noch eine konkrete Umsetzungsstrategie. Ansonsten wäre die „vorübergehende“ Metrobuslösung nicht notwendig, zumal diese erst mit dem Jahr 2021 zu erwarten ist“, unterstreicht der freiheitliche Gemeinderat. „Die Opposition hat seit Jahren mit Initiativen und Vorschlägen auf die Überetscher-Bahn hingearbeitet, aber die SVP zierte sich stets ans Werk zu gehen“, so Gaiser.

„Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2022 dasselbe Lied zu hören sein wird und die SVP erneut die Überetscher-Bahn vor den Wahlen ankündigen wird. Selbst 2027, also ein Jahr vor den Landtagswahlen, wird es wieder heißen: „Die Tram kommt bestimmt““, gibt Sigmar Stocker zu bedenken. „Es ist beschämend für die Landesregierung erneut mit der Tram ins Wahljahr zu fahren, nur um daraufhin die Bevölkerung wieder zu vertrösten. Die stiefmütterliche Behandlung des Überetscher Bezirks kann nicht mit der ewigen Ankündigungspolitik wiedergutgemacht werden“, so der freiheitliche Landtagsabgeordnete Sigmar Stocker abschließend.

Skeptisch ist man auch bei der Liste Zukunft@Kaltern.

„2007, 2013 und nun auch 2017! Vor den Landtagswahlen lässt die Südtiroler Landesregierung mit verlockenden Zugeständnissen hinsichtlich einer schienengebundenen Verbindung des Überetschs mit der Landeshauptstadt aufhorchen“, zeigen sich die Gemeinderäte der Liste Zukunft@Kaltern Helga Morandell Strozzega und Walter Bernard wenig beeindruckt.

Helga Morandell Strozzega

„Investitionen, Baukosten und Rollmaterial in der Höhe von ca 350 Mio Euro und jährliche Betriebskosten im geschätzten Ausmaß von 8 Mio Euro sollen mit einem mal verfügbar sein? Darüber kann ich nur staunen“, so Morandell Strozzega.

In der Aussendung heißt es weiter:

„Eines der Argumente den Bau der Bahn laut Studie von Prof. Knoflacher nicht in Angriff zu nehmen, war die Aussage seine Kostenschätzung von ca 200 Mio Euro wäre nicht zu schultern. Abgesehen davon, dürfte die Fahrzeit der Straßenbahn über das Krankenhaus, nach Sigmundskron, mit einem Abstecher in den Ortskern von Eppan und weiter nach Kaltern relativ unattraktiv für die 900 Kalterer Pendler sein, die täglich ein öffentliches Verkehrsmittel für ihre Fahrt zur Arbeite in der Landeshauptstadt benützen.

Vorausgesetzt, dass die Landesregierung die Tram tatsächlich realisieren möchte, stellt sich auch die Frage, ob der geplante Tunnel beim Pillhof in Eppan auch für die Tramnutzung angedacht ist unseres Wissens ist die Befahrung von Tunnels nur entweder für Schienenverkehrsmittel oder Kraftfahrzeuge zulässig. Die italienische Straßenverkehrsordnung untersagt nämlich das Nutzen einer Tunnelröhre für beide Arten der Verkehrsmittel“, so Morandell Strozzega und Bernard.

 

 

 

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