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7 Euro pro Stunde

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Arbeitslose, die zeitweilig gemeinnützige Arbeiten verrichten, erhalten ab 2017 sieben Euro je Stunde.

Die Landesregierung hat am Dienstag den Stundensatz angehoben, mit dem öffentliche Verwaltungen arbeitslose Personen entlohnen, die vorübergehend gemeinnützige Arbeit leisten. Der Bruttobetrag wird von bisher 6,5 Euro auf 7 Euro je Stunde angehoben.

„Menschen zu beschäftigen, die aus unterschiedlichen Gründen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind“, bezeichnet Arbeitslandesrätin Martha Stocker als „wichtige sozialpolitische Maßnahme“.

Eine, wenn auch zeitlich begrenzte Tätigkeit, könne das Selbstwertgefühl der betroffenen Personen stärken und ermöglich das Anreifen von Rentenbeiträgen. Sie hat sich daher bereits bei der jüngsten Sitzung der Landesarbeitskommission für eine Anhebung des Stundenlohns stark gemacht und hat heute den Vorschlag in der Landesregierung eingebracht.

Der neuen Stundensatz gilt für Personen, die mindestens sechs Monate lang arbeitslos waren und zeitweilig bei gemeinnützigen Vorhaben öffentlicher Verwaltungen mitarbeiten. Diese Projekte müssen mindestens drei Monaten dauern und können maximal zwei Jahren umfassen.

Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Sanitätsbetrieb, Wohnbauinstitut, Altersheime sowie alle Hilfskörperschaften des Landes und anderen öffentlichen Körperschaften, die bereits Arbeitslose beschäftigten, können beim Land um Zuschüsse für die Beschäftigung von Arbeitslosen ansuchen. Der Zuschuss beläuft sich auf 20 Prozent, wird aber im Falle von Menschen mit Behinderungen auf 50 Prozent angehoben.

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