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„Prüfen rechtliche Schritte“

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb nimmt zum Fall des nicht tetanusgeimpften Kindes in Brixen Stellung.

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb nimmt zum Fall des nicht tetanusgeimpften Kindes in Brixen Stellung.

Die Fakten: Der Vater eines unfallverletzten und nicht tetanusgeimpften Kindes hatte in einem Südtiroler Krankenhaus die Tetanusimpfung für sein Kind verweigert. Sein Aussage dazu: „Wir sind gegen Impfungen.“

Der behandelnde Arzt des Südtiroler Sanitätsbetriebes benutzte anschließend in seinem Bericht in der Begründung für die nicht durchgeführte Impfung den Begriff „Impfgegner“. Dieser Bericht ist nun durch verschiedene Medien an die Öffentlichkeit gelangt. In den Artikeln wird die Verwendung des Begriffes „Impfgegner“ kritisiert. Ein Medium hat – ohne Notwendigkeit für die Klarheit der Berichterstattung – sogar den Namen des Arztes veröffentlicht.

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hält fest: Jeder Arzt ist dazu verpflichtet, sein Vorgehen bei der Behandlung einer Patientin oder eines Patienten zu dokumentieren und alle relevanten oder möglicherweise relevanten Informationen zu vermerken. Dazu gehört auch die Begründung, warum eine medizinisch indizierte und potentiell lebenserhaltende Maßnahme, wie es eine Tetanusimpfung darstellt, nicht vorgenommen wurde.

Denn: Tetanus (Wundstarrkrampf) ist auch heute noch eine tödliche Krankheit, an der nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jährlich über eine Million Menschen sterben. Auch in Deutschland werden jährlich bis zu 70 Fälle gemeldet.

Außerdem: Der Vater des Kindes hatte den Begriff „Impfgegner“ mit seiner Aussage nahegelegt und ins Spiel gebracht, der Arzt hat diesen nur übernommen.

Die Weitergabe des Befundes samt Namen des Arztes durch einen Landtagsabgeordneten an die Medien sowie die anschließende Veröffentlichung dieses Namens in einem Medium stellt in den Augen des Südtiroler Sanitätsbetriebes eine grobe Verletzung der Privacy des Betroffenen dar. Die Nennung des Namens war im Rahmen der Berichterstattung und der Beschreibung des Vorgefallenen keinesfalls notwendig. Der Sanitätsbetrieb prüft zur Zeit die Möglichkeit eventueller rechtlicher Schritte.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

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  • andreas

    Ein Vater lässt sein Kind nicht impfen, er ist gegen die Impfung, was man verkürzt als Impfgegner bezeichnet und ein Landtagsabgeordneter sieht darin eine Notwendigkeit, die Verwendung dieses Wortes öffentlich zu machen?

    Ich nehmen mal an, der Politiker hat die Diagnose vom Vater, was genau hat der Vater denn bei der deutschen Sprache nicht verstanden?

    Wenn der Vater seinem Kind Hilfe verweigert, ist es mehr als korrekt, wenn der Arzt dies schriftlich festhält.
    Der Vater hat entschieden, was ihm zusteht, dann soll er aber auch gefälligst die Verantwortung übernehmen und zu seiner Entscheidung stehen.

    Wenn sein Kind wegen der fehlenden Impfung erkrankt, ist es seine Schuld, als ideologisch überzeugter Impfgegner sollte dies aber kein Problem für ihn sein, wichtig ist, dass er seine Meinung durchgesetzt hat, wen interessiert es, wie es dem Kind geht.

    Sollte die Aussage „Wir sind gegen Impfungen.“ wirklich wortwörtlich so gefallen sein, erübrigt sich eigentlich jede weitere Diskussion.

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