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Rosa betrügt Rosa?

Rosa Thaler

Die Vorverhandlung zum Rentenskandal-Verfahren wird erneut – diesmal auf 17. Jänner 2018 – vertagt. Wie die Verteidiger die Vorwürfe in ihren Denkschriften zu entkräften versuchen.

Von Thomas Vikoler

Der Bozner Strafverteidiger Paolo Fava befindet sich in einem Zwiespalt. Einerseits möchte er seiner Mandantin, Ex-Regionalratspräsidentin Rosa Thaler-Zelger, ein Hauptverfahren ersparen. Andererseits wäre ein Prozess mit sicherlich über einem Dutzend Verhandlungen am Bozner Landesgericht (bei dem auch zahlreiche Politiker auftreten werden) eine gute Gelegenheit, sich als Anwalt in Szene zu setzen. Und gut daran zu verdienen.

Doch zuerst muss erst geklärt werden, ob die Anklage von Vize-Oberstaatsanwalt Markus Mayr im Strafverfahren zum Rentenvorschuss-Skandal aus dem Jahre 2013 zugelassen wird. Die Vorverhandlung war bereits dreimal vertagt worden, nun teilte Richter Andrea Pappalardo mit, dass er wegen eines anderen Verfahrens überlastet sei. Deshalb eine erneute Vertagung, diesmal auf den 17. Jänner 2018.

Inzwischen haben die Verteidiger der drei Beschuldigten – neben Rosa Thaler auch Ex-Pensplan-Präsident Gottfried Tappeiner und Pensplan-Invest-Direktor Florian Schwienbacher – dem Richter umfangreiche Denkschriften zukommen lassen. Ihr vordergründiges Ziel: Ein Hauptverfahren für ihre Mandanten abzuwenden.

Thaler-Verteidiger Fava zerpflückt die Anklage auf 60 Seiten und kommt am Ende zum Schluss: Es gab keinen Betrug und anstatt eines Schadens eine Ersparnis der Region Trentino-Südtirol im Ausmaß von 56 Millionen Euro. Weniger wegen des umstrittenen Rentenvorschusses an aktive und ehemalige Politiker, sondern wegen der allgemeinen Kürzung der Renten.

Fava weist darauf hin, dass das Regionalrats-Präsidium per Gesetz im Jahre 2012 beauftragt wurde, die Rentenmaterie neu zu regeln. Dies sei auch getan worden und naturgemäß das Ergebnis einer politischen Entscheidung gewesen. Inklusive günstigem Abzinsungsfaktor und Lebensaltersprognose.

Rosa Thaler habe, so ihr Anwalt in der Denkschrift, schon allein deshalb keinen Betrug gegen die öffentliche Verwaltung begehen können, weil sie, wenn das so wäre, als Regionalratspräsidentin selbst die Betrogene sein müsste. Ein Betrug gegen sich selbst, gewissermaßen, der im italienischen Strafrecht nicht vorgesehen ist. Denn Betrug beziehe sich immer auf Personen, die durch Vorspiegelungen und Täuschungen in die Irre geführt werden müssen, um den strafrechtlichen Tatbestand zu erfüllen, doziert Fava. Eine abstrakte Institution (wie die Region) könne aber nicht in die Irre geführt bzw. betrogen werden.

Entlastet sehen die Anwälte ihre Mandanten auch durch einen von der Finanzwache Trient gesammelten Aktenstoß, die inzwischen ebenfalls zum Verfahrensakt gehört. Darin befinden sich die Kopien zahlreicher E-Mails, welche die Vorgeschichte zu den Rentenvorauszahlungen bzw. der Einrichtung des Family Fonds betreffen. Laut Schwienbacher-Verteidiger Francesco Coran wird dort deutlich, dass sein Mandant nie etwas mit der Trentiner Ausschreibungsagentur zu tun hatte, welche die Ausschreibung für den Family Fonds betreute.

Dass am 17. Jänner die Einleitung eines Hauptverfahrens verfügt wird, ist dennoch sehr wahrscheinlich (und willkommen).

Bei komplexen Sachlagen neigen Vorverhandlungsrichter dazu, Hauptverhandlungsrichter die Urteilsfindung zu überlassen.

 

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