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Kopf gegen die Wand

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In Bozen steht ein rumänisches Ehepaar vor Gericht, das wegen eines als zu niedrig erachteten Wohngeldes in einem Büro des Betriebs der Sozialdienste (BSB) randalierte. Was war passiert?

von Thomas Vikoler

Der Angeklagte beteuert im Zeugenstand, niemand im Raum „troia“ genannt zu haben und auch keine Drohungen ausgesprochen zu haben. Die bestanden laut Anklageschrift darin, dem Personal des Betriebs der Sozialdienste Bozen (BSB) persönliche Konsequenzen für ihr Verhalten angekündigt zu haben.

Juristisch ausgedrückt: Drohung und Unterbrechung eines öffentlichen Dienstes – und Sachbeschädigung.

Angeklagt in diesem Prozess ist ein rumänisches Ehepaar, das im Juli 2014 in einem Büro des Sozialsprengels randalierte.

Der Anlass: Die zuständige Beamtin hatte dem Ehepaar vorgerechnet, dass das ihm zustehende Wohngeld des Landes reduziert worden sei. Mehr könne man nicht zahlen. Der Ehemann wies die Beamtin darauf hin, dass er lediglich 1.200 Euro monatlich verdiene und die Miete 900 Euro plus 100 Euro Kondominiumsspesen koste.

Dann rastete er – immer laut Anklage – aus. Er beleidigte und bedrohte die Beamtin und stieß seinen Kopf mehrmals gegen eine Gipswand, die dadurch zerstört wurde. Das brachte dem Mann die Anklage wegen Beschädigung öffentlichen Eigentums ein. Nach den Kopfstößen gegen die Wand erlitt der Mann einen Schwächeanfall.

„Ich war verzweifelt“, rechtfertigte sich der Angeklagte diese Woche auf der Verhandlung am Landesgericht Bozen. Und beteuerte nochmal: Er habe an jenem Tag im Juli niemandem gedroht.

Die Aussage der Direktorin des Sozialsprengels klingt etwas anders. Sie erklärte, dass der Mann auch ihr gegenüber aggressiv gewesen sei. Und dass es sich um keinen Einzelfall handelt. „Wir haben öfter derartige Situationen, das Personal wird eigens dafür geschult“, gab die Direktorin zu Protokoll.

Dazu gehört, die Carabinieri zu verständigen, was an jenem Tag im Juli auch geschah. Diese erstatteten schließlich Anzeige. Der Ehefrau wird ebenfalls Drohung und Unterbrechung eines öffentlichen Dienstes vorgeworfen.

Der Prozess am Landesgericht wird im Jänner fortgesetzt. Dort wird eine weitere Zeugin angehört (eine Beamtin aus dem Nachbarbüro) und das Urteil gesprochen.

 

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