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„Nicht um jeden Preis“

Papst Franziskus (Foto: 123rf)

Papst Franziskus hat sich zur Frage geäußert, ob Ärzte alles tun müssten, um das Leben eines Todkranken zu retten. Was der Moraltheologe P. Martin M. Lintner sagt.

 Papst Franziskus hat sich zur Frage geäußert, ob Ärzte alles tun müssten, um das Leben eines Todkranken zu retten. Der Moraltheologe P. Martin M. Lintner hat auf Facebook eine Stellungnahme zu den Aussagen des Papstes veröffentlicht.

TAGESZEITUNG Online druckt die Stellungnahme von P. Martin M. Lintner ab.

„Anlässlich einer Konferenz im Vatikan zum Thema „Lebensende“ nahm Papst Franziskus am 15. November 2017 Stellung zur Frage, ob Ärzte alles tun müssten, um das Leben eines todkranken Menschen zu erhalten.

Dabei sagte er, todkranke Menschen müssen nicht ,um jeden Preis‘ medizinisch behandelt werden. Wenn medizinische Maßnahmen in keinem Verhältnis zum erhofften Ergebnis stünden, sei es moralisch vertretbar, auf therapeutische Mittel zu verzichten oder sie einzustellen. Der Papst erläuterte weiter, dass es in es diesen Fällen nicht darum gehe, den Tod herbeizuführen, sondern zu akzeptieren, dass man ihn nicht verhindern kann.

Papst Franziskus bekräftigt damit die Position von Papst Johannes Paul II., der sagte: „Das wahre Mitleid fördert jede vernünftige Anstrengung, um die Genesung des Patienten herbeizuführen. Zugleich ist es eine Hilfe aufzuhören, wenn keine Behandlung mehr zu diesem Ziel führt.

Die Verweigerung der lebensverlängernden Maßnahmen ist keine Zurückweisung des Patienten und seines Lebens. Denn Gegenstand der Entscheidung über die Angemessenheit, eine Therapie zu beginnen oder fortzusetzen, ist nicht der Wert des Lebens des Patienten, sondern der Wert des medizinischen Eingriffs beim Patienten. Die eventuelle Entscheidung, eine Therapie nicht einzuleiten oder zu unterbrechen, wird für ethisch richtig erachtet, wenn diese sich als unwirksam oder eindeutig unangemessen erweist, um das Leben zu erhalten oder die Gesundheit wiederherzustellen. Die Verweigerung der lebensverlängernden Maßnahmen ist deshalb Ausdruck der Achtung, die man dem Patienten in jedem Augenblick schuldet“ (aus einer Ansprache vom 12.11.2004).

Drei Aspekte scheinen mir wichtig zu sein:

1. Medizinische Maßnahmen haben das Ziel, die Gesundheit wiederherzustellen oder das Leben zu erhalten. Wenn sie dieses Ziel nicht erreichen, dürfen sie unterlassen, ja sogar abgebrochen werden. Das gilt besonders dann, wenn am Lebensende der Sterbeprozess nicht mehr verhindert werden kann, sondern nur mehr hinausgezögert oder verlängert würde.

Hier bedeutet die Unterlassung oder die Unterbrechung von lebenserhaltenden Maßnahmen nicht, dass man ein Leben als wertlos einstufen würde, sondern dass eine medizinische Maßnahme in Bezug auf die Lebenssituation und die Krankheit eines Menschen als nicht mehr angemessen beurteilt wird. Franziskus betont in seiner Intervention, dass die Entscheidung über die medizinische Angemessenheit in der konkreten Situation getroffen werden muss unter Berücksichtigung von ethischen Richtlinien, der Umstände sowie der Intentionen der involvierten Personen. Letztlich – so der Papst – geht es um den Schutz der Würde von sterbenden Menschen, weshalb auch ihrem Willen Rechnung getragen werden muss.

2. Die Kirche macht einen deutlichen Unterschied zwischen Töten (direkte oder aktive Euthanasie) und Sterbenlassen (indirekte oder passive Sterbehilfe). Sie sagt, dass man einen Menschen nie töten darf, dass man aber auch nicht alles tun muss, um sein Leben ,bis zum geht nicht mehr‘ zu erhalten. Ein Mensch hat das Recht auf medizinische Therapie, aber wenn eine Krankheit so weit fortgeschritten ist und ein Mensch ans Ende des Lebens gelangt, hat er auch ein Recht darauf, Therapien abzulehnen und sterben zu dürfen.

Deshalb betont Papst Franziskus in seiner Stellungnahme, dass die Einstellung und Unterlassung von Therapien, die ihr Ziel nicht mehr erreichen, von der Euthanasie deutlich zu unterscheiden sind. Allerdings räumt Papst Franziskus ein, dass es in der Komplexität einer konkreten Situation oft schwierig sein kann, eine klare Trennlinie zwischen beiden Fällen zu ziehen, d.h. klar zu unterscheiden, ob Verzicht auf eine medizinische Therapie bzw. ihr Abbruch mit ursächlich für den Tod sein können oder nicht. Dennoch betont der Papst nachdrücklich: Unter keinen Umständen sieht es die Kirche als ethisch erlaubt an, den Tod gezielt herbeizuführen – also einen Menschen willentlich zu töten.

3. Sterbende Menschen brauchen menschlichen, pflegerischen und geistlichen Beistand – besonders dann, wenn ihnen medizinisch nicht mehr geholfen werden kann. „Wenn einem Menschen (medizinisch) nicht mehr geholfen werden kann, müssen wir ihm erst recht helfen“, hat eine Krankenhausseelsorgerin einmal gesagt.

Die Unterlassung oder der Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen bedeutet nämlich nicht, einen Menschen aufzugeben oder seine Würde nicht mehr zu schützen – im Gegenteil:  ,Auch wenn wir wissen, dass wir nicht bei jeder Krankheit Heilung garantieren können, können und müssen wir uns um diese Menschen kümmern‘, sagte Papst Franziskus. Kranke nicht allein zu lassen, nennt er einen ,kategorischen Imperativ‘, also eine unbedingte ethische Pflicht.

Gerade Sterbende dürfen nicht einfach „medizinisch abgeschrieben“ werden, sondern bedürfen der menschlichen Nähe, Zuwendung und Begleitung. Anlässlich des 20-Jahr-Jubiläums der Caritas-Hospizbewegung Südtirol, die sich um eine gute Begleitung von Sterbenden und ihren Angehörigen bemüht, sagte der Leiter Günther Rederlechner: ,Heute wird oft alles getan, um das Leben zu verlängern, aber nicht, um das Sterben bestmöglich zuzulassen. Wir brauchen eine neue Sterbekultur: mit den Betroffenen, aber auch mit den Angehörigen über ihre Sorgen und Ängste sprechen, sie in der Zeit des Abschiednehmens begleiten, ihnen zuhören und einfach für sie da sein.‘“

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