Verwahrlosung am Bauernhof
Auf einem Bauernhof im Vinschgau lebten eine betagte Frau und ihr schwer behinderter Sohn im Dreck und völlig sich selbst überlassen. Bis die Carabinieri anrückten und ein schockierendes Video drehten. Nun müssen sechs Verwandte vor Gericht.
von Thomas Vikoler
Das Prinzip der Familiensolidarität: Kinder haben laut Gesetz die Verpflichtung, für ihre Eltern bzw. Geschwister zu sorgen. Auch dann, wenn sie dafür kein öffentliches Pfleggeld kassieren. Auch dann, wenn sie nicht von einem Richter als Vormund eingesetzt worden sind.
In einem erschreckenden Fall, der am Freitag am Landesgericht Bozen verhandelt wurde, wurde diese gesetzliche Verpflichtung offenbar gänzlich missachtet. Spätestens ab dem Zeitpunkt, als kein Pflegegeld mehr floss. Von da an wurden eine betagte Frau und ihr schwer behinderter Sohn mehr oder weniger sich selbst überlassen.
Juristisch ausgedrückt: Das Verlassen von wehrlosen Personen nach Strafrechtsartikel 591.
Auf den Fall aufmerksam wurde der Hausarzt im Mai dieses Jahres: Bei einem Krankenbesuch auf einem Bauernhof in einem Seitental des Vinschgaus traf er auf eine Situation der völligen Verwahrlosung. Er erstattete Anzeige, wenige Tage darauf rückten die örtlichen Carabinieri an.
Sie drehten ein Video, das nun das Haupt-Beweismittel in einem Strafverfahren gegen sechs Personen. Es handelt sich dabei um die Kinder der betagten Frau bzw. den Geschwistern des schwer behinderten Sohnes. Einer der Beschuldigten war zudem als Vormund eingesetzt.
Das Carabinieri-Video enthält Horror-Bilder: Ein völlig verdreckte Wohnung im Bauernhaus, überall Müll und Fäkalien, die betagte Mutter in einem hygienisch prekären Zustand, der Sohn völlig sich selbst überlassen.
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Kommentare (16)
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andreas
@zusagen
Als Vormund hat man die Pflicht zu helfen bzw. etwas zu unternehmen, dass es nicht zu solch prekären Situationen kommt.
Wenn man Bruder und Mutter in einer solchen Situation sich selbst überlässt, gibt es keine Entschuldigung.