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Korrekter Direktor

Das Strafverfahren gegen Umweltagentur-Chef Flavio Ruffini wegen Amtsmissbrauchs wird eingestellt.

(tom) Flavio Ruffini, damals Ressortdirektor des Landes für den Energiesektor zuständig, stufte das Verfahren als besonders heikel ein. „Angesichts der Brisanz des Themas bitte ich um größte Diskretion“, schrieb Ruffini in einer internen Mitteilung.

Es ging die Anwendung einer Bestimmung, die Inhaber von Kraftwerkskonzessionen zur Offenlegung von Treuhandbeteiligungen zwingt.

Im September 2012 gab der damalige Landeshauptmann Luis Durnwalder öffentlich bekannt, dass der Fall der Firma Eisackwerk GmbH, der 2010 das Kraftwerk Mühlbach zugesprochen worden war, „eingehend“ geprüft würde. Ein entsprechendes Verfahren sei eingeleitet worden.

Eisackwerk war darüber derart erbost, dass die Firma am 1. Oktober 2012 Strafanzeige gegen Ressortdirektor Ruffini erstattete.

Das dazugehörige Strafverfahren, das also beinahe fünf Jahre dauerte, ist nun von Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg eingestellt worden. Ruffini, inzwischen Leiter der Umweltagentur, habe in der Causa Eisackwerk gehandelt und, wie gesetzlich vorgesehen, der Firma eine Aufforderung zur Rechtfertigung zugestellt. Also kein Amtsmissbrauch.

Anders sah es Eisackwerk-Anwalt Beniamino Migliucci, der zuvor Einspruch gegen einen Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft eingelegt hatte. Der leitende Beamte sei verpflichtet gewesen, etwaige Treuhandverhältnisse zu überprüfen und erst dann gegebenenfalls ein formelles Verfahren einzuleiten. In letzterem konnte die Eisackwerk GmbH schließlich nachweisen, dass keine Treuhandgesellschaften an ihr beteiligt waren.

Nun hat Eisackwerk die Möglichkeit, bei der Kassation Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen Ruffini einzulegen.

 

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