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Die Light-Version

Das neue Cannabis-Gesetz kommt, aber nur in einer sehr abgeschwächten Variante. Die Legalisierung von leichten Drogen wurde komplett aus dem Gesetz gestrichen.

von Lisi Lang

Es wird nur eine „Light-Version“: Das neue Cannabis-Gesetz, wovon sich viele eine Legalisierung von leichten Drogen versprachen, wird doch „nur“ eine klare Reglementierung von Cannabis für medizinische und therapeutische Zwecke. Jene Teile des Gesetzes, die sich für eine Legalisierung von leichten Drogen aussprachen, wurden aus dem Entwurf gestrichen.

Ein erster Vorschlag sah nämlich vor, dass leichte Drogen entkriminalisiert werden. Sprich: Erwachsene hätten bis zu 15 Gramm Cannabis zu Hause für den Eigengebrauch besitzen dürfen. Auch der Anbau von Drogen wäre klar geregelt worden: Bis zu fünf Cannabis-Pflanzen hätte man – immer für den Eigengebrauch – anbauen dürfen. Verboten wäre hingegen weiterhin der Verkauf von Drogen geblieben.

Diese Absätze wurden nun aus dem letzten Gesetzentwurf aber komplett gestrichen. Am Donnerstag hätte dieser eigentlich in der Aula behandelt werden sollen, der Termin wurde aber verschoben. „Ich glaube nicht, dass man für die Legalisierung von leichen Drogen eine Mehrheit gefunden hätte“, sagt die SVP-Abgeordnete Renate Gebhard. Aus diesem Grund wurden diese Absätze von der Kommission entfernt. „Der aktuelle Entwurf ist also nur noch ein reduzierter Text, der die Verabreichung von Cannabis für therapeutische Zwecke vorsieht“, erklärt Gebhard.

Es bleibt also – mehr oder weniger – alles beim Alten, denn die Verabreichung von Cannabis für therapeutische Zwecke ist bereits seit 2007 erlaubt. Nun werden die Richtlinien in einen gesetzlichen Rahmen gegossen und genauer definiert. „Es wird beispielsweise geregelt, dass die Cannabis-Importe über das Medizinische Labor in Florenz gemacht werden müssen, wo auch die Qualität genau kontrolliert wird“, erklärt die Kammerabgeordnete. Zudem habe man die Verschreibung dieser Präparate zulasten des Sanitätsbetriebes geklärt und auch Fortbildungen für Ärzte eingeführt, damit Ängste diesem neuen Mittel gegenüber sachlich bekämpft werden können. „Für die Rückerstattung der Kosten werden eigene Regeln festgelegt, die so auch den einzelnen Regionen übernommen werden können“, erklärt Renate Gebhard.

Die SVP-Abgeordnete zeigt sich zufrieden mit diesem Entwurf. „Ich spreche mich für Cannabis für die therapeutische Nutzung aus, halte aber wenig von einer Legalisierung, weil ich es schwierig finde, eine Grenze zu ziehen“, erklärt die SVP-Abgeordnete, die einer Legalisierung von leichten Drogen skeptisch gegenüberstand.

Wann nun definitiv über den Gesetzentwurf abgestimmt wird, ist noch unklar. Ein neuer Termin könnte schon nächste Woche feststehen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (11)

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  • roberto

    Von erzkonservativen Rapresentanten des Volkes kann man sich nicht erwarten, dass Grenzen aufgestossen werden, die in vielen fortschrittlicheren Gesellschaften nicht mehr existieren. Es geht, wie immer bei solchen Rapresentaten, ums Geschäft. Zum einen wird von oben bestimmt wer die Kontrolle der Kanabispflanzen im Exklusivvertrag erhält um so den Preis und die Verteilung zu bestimmen. Zum anderen möchte man der Volksdroge Alkohol vorläufig noch keinen Konkurenten auf dem Markt zulassen. Zum anderen widerspreche ich, dass der Drogenmafia ins Geschäft gepfuscht wird, da die ehrenwerte Organisation sich nur ganz gering um die Kanabispflanze kümmert. Vielmehr stehen die Interessen der Drogenmafia bei Kokain und Heroin wo wirklich viel Geld zu verdienen ist und wo die Produktion, Logistik und Vermaktung ganz anders gelagert ist. Kokain wird vorzüglich von gutzahlender Clientel regelmäßig konsumiert, das Heroin wird zur Zeit als kleine Draufgabe mitvermarktet, bis sich das Business mit der Spritze wieder „salonfähig“ macht und neue Eigendynamiken ins Geschäft bringt.
    Der Konsum von Kanabis muß nicht zum Verbrauch härterer Drogen führen, so wie der Konsum von Bier und Wein nicht zum Konsum von hochprozentigen Getränken führen muß. Es liegt im Ermessen jedes Einzelnen, Entscheidungen zu treffen, auf der Basis einer bestmöglichen kulturellen Ausbildung jedes einzelnen Bürgers in unserer Gesellschaft.

  • tiroler

    Bitte nicht frau gebhard. Wir wollen nicht nocheinmal sie in rom

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