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Wobi-Wohnungen für Asylbewerber

Heiner Schweigkofler

Die Landesregierung hat die Zuweisungs-Kriterien für Wobi-Wohnungen zugunsten von Flüchtlingen abgeändert. Was das bedeutet.

von Heinrich Schwarz

Am Dienstag hat die Landesregierung die Kriterien für die Zuweisung von Wohnungen des Wohnbauinstitutes an besondere soziale Kategorien abgeändert. Im entsprechenden Beschluss geht es konkret um Asylbewerber.

Bereits im November 2015 gab es eine Abänderung der Kriterien. Damals wurden zu den „Angehörigen der besonderen sozialen Kategorien“ jene Personen hinzugefügt, denen ein Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz zuerkannt wurde.

Jetzt hat die Landesregierung eine weitere Personengruppe hinzugefügt: „Personen, die den Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben und in Erwartung der entsprechenden Entscheidung seitens der zuständigen Behörden sind. Für diese Personen kann das Wohnbauinstitut an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften jene Wohnungen vermieten, die seit mindestens zwölf Monaten frei sind und nicht an Gesuchsteller in der Rangordnung zugewiesen werden können.“

Die Landesregierung begründet den Beschluss folgendermaßen:

„In Anbetracht der aktuellen internationalen Situation und der zu erwartenden zukünftigen Entwicklung scheint es angebracht, auch eingewanderte Personen und Flüchtlinge, welche den Flüchtlingsstatus oder den subsidiären Schutz beantragt haben, als Personen, die den besonderen sozialen Kategorien angehören, zu betrachten. Dies, um die humanitäre Notsituation tragbarer zu machen und den Bedürfnissen dieser Menschen gerecht zu werden, indem auch ihnen (…) Wohnungen zugewiesen werden können.“

Zu den „besonderen sozialen Kategorien“ gehören unter anderem auch Menschen mit Behinderung sowie Suchtkranke, Personen mit sozialem Fehlverhalten, Haftentlassene, Personen in sozialen Härtesituation und gewaltbedrohte Frauen, die jeweils nicht in der Lage sind, eine Wohnung dauerhaft auf dem freien Markt anzumieten oder zu erwerben. Das Bauprogramm des Wobi sieht vor, dass 20 Prozent der Wohnungen diesen Kategorien vorzubehalten sind.

„Ich muss vorwegnehmen, dass es schon seit Jahren eine Regelung für Flüchtlinge gibt. Es haben sich aber ständig die Rahmenbedingungen geändert, sodass die Kriterien angepasst wurden, um rechtlich in Ordnung zu sein“, erklärt Wobi-Präsident Heiner Schweigkofler auf Anfrage.

„Tatsache ist“, so Schweigkofler, „dass drei Gemeinden wegen dem SPRAR-Programm zur Flüchtlingsaufnahme bei uns nachgefragt haben. Unsere Auffassung ist zwar, dass sich die Gemeinden in erster Linie selbst anstrengen sollen, auf dem freien Markt eine Wohnung zu finden – sollte dies aber keinen Erfolg bringen, sind wir für Gespräche offen. Schließlich verfügen wir über eine sehr große Anzahl an Mietwohnungen.“

Der Präsident betont, dass das Wobi seinen Beitrag leisten werde, wenn sich eine sinnvolle Lösung ergebe und neben der Gemeinde und der Bezirksgemeinschaft auch die Landesregierung einverstanden sei. Bis heute sei den drei interessierten Gemeinden aber noch keine Wohnung für das SPRAR-Programm definitiv zur Verfügung gestellt worden.

Schweigkofler fügt hinzu, dass das Wobi das Haus „Arnika“ in Meran und das „Schwefelbad“ in Bozen hingegen schon vor Jahren für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung gestellt habe. Das Wobi sei in diesen Fällen aber nicht für die Zuweisung innerhalb der Immobilien zuständig. Das obliege den Hilfsorganisationen.

Nun würden sich in Bezug auf Asylbewerber und Wobi-Wohnungen mehrere Möglichkeiten ergeben. Heiner Schweigkofler erklärt: „Erstens kann man dem Land oder einer Hilfsorganisation eine Immobilie zur Verfügung stellen. Zweitens – und das ist neu in Diskussion mit den drei Gemeinden – könnten wir den Gemeinden oder Bezirksgemeinschaften Wohnungen geben, in denen sie Flüchtlinge unterbringen. Und die dritte Möglichkeit wäre, dass wir Flüchtlingen in ausgewählten Situationen selbst eine Wohnung zuweisen.“ Letzteres dürfe aber nur in einem ausgewogenen Maße stattfinden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (20)

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  • erich

    Die Landesregierung sollte prüfen was heißt „Sozialwohnung“. Sollten das nicht Wohnungen sein die den Mindeststandart erfüllen wo man möglichst vielen Bedürftigen eine Unterkunft zuweisen kann? Was in Südtirol unter Sozialwohnungen gebaut wird sind Luxuswohnungen wie sich nur wenige selber leisten könnten, wo Reparaturen und Gartenarbeiten noch dazu von der öffentlichen Hand gemacht werden. Einheimische junge Familien reißen sich den Arsch auf und bauen sich im gefördertem Wohnbau ein Eigenheim, für die meisten wäre es viel einfacher sie ließen sich eine Luxuswohnung Sozialwohnung zuweisen. Nun der Höhepunkt wenn diese an Flüchtlinge zugewiesen werden!!! Luxuswohnung, durchfüttern, Rundumbetreuung, usw. Warten wir die Wahlen in Deutschland ab, dann werden wir sehen wohin der Zug fährt.

  • erich

    Ich bin bestimmt niemand neidisch, aber das geht eindeutig zu weit! Warte ab was in Deutschland passiert.

  • morgenstern

    Bis Lampedusa ist diese tolle Nachricht mit Sicherheit schon durchgesickert, was es jetzt noch braucht ist das Recht wählen zu dürfen sobald man die Wohnung bezogen hat. Eine typische Win-Win Situation also wovon „alle“ profitieren würden.

  • sepp

    die SVP wirbt überall um stimmen der ein oder andre Ausländer kann sicher schon in Südtirol wählen un als erstes sollten die Wohnungen den einheimischen zu gewiesen werden

  • adobei

    Ist es besser die genannten Wohnungen leer stehen zu lassen, als sie Asylwerbern zu geben, wenn Einheimische keinen Bedarf haben?

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