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Bedrohter Oberstaatsanwalt

Der leitende Bozner Oberstaatsanwalt Giancarlo Bramante steht seit einigen Wochen unter Polizeischutz der Sicherheitsstufe vier. Der Grund: Drohungen infolge von Strafdekrete gegen drei Anarchisten, die am Brenner protestiert hatten.

von Thomas Vikoler

In Italien gibt es nicht selten Po- lemiken über den Einsatz von polizeilichem Begleitschutz für Politiker, Richter und Staatsanwälte oder Journalisten. Auch weil oft Zweifel bestehen, ob dieser berechtigt ist. Nicht weniger als 600 Personen haben derzeit Anrecht auf eine „scorta“, was dem Staat im Jahr an die 900 Millionen Euro kostet. Staatlicher Begleitschutz gilt häufig als Indiz für die Wichtigkeit einer Person und hat zuweilen die Funktion eines Gratis-Taxidienstes.

Die jüngste Polemik betraf Mitte Juni den früheren Staatspräsident Giorgio Napolitano, für dessen Schutz angeblich 45 Polizeibeamte sorgen. Mehr als zu Zeiten, als Napolitano das höchste Staatsamt innehatte.

Vergleichsweise beschieden ist dagegen der Personenschutz, den die zuständigen Behörden nun dem neuen leitenden Oberstaatsanwalt am Landesgericht, Giancarlo Bramante, genehmigt haben. Bramante, der seit Anfang Februar im Amt ist, wird seit kurzem rund um die Uhr von einem Carabiniere in Zivil geschützt, dazu wurde ihm ein Fahrer samt Dienstwagen zugewiesen. Diese Ausstattung entspricht der vierten von fünf Sicherheitsstufen, also der vorletzten. Der Staatspräsident – und offenbar auch der Ex-Staatspräsident – werden unter Sicherheitsstufe eins geschützt.

Dass der leitende Bozner Oberstaatsanwalt rund um die Uhr unter Begleitschutz steht, hat offensichtlich mit einer potentiellen Gefahr zu tun, die er ausgesetzt ist. Denn der Genehmigung einer „scorta“ geht ein umfangreiches Verfahren voraus.

Im konkreten Fall gab es eine Anfrage an den Generalstaatsanwaltschaft Trient, die dem Bozner Regierungskommissariat in Bozen mitteilte, dass der leitende Oberstaatsanwalt einen besonderen Schutz benötigte.

Mit dem Thema befasste sich auch das hiesige Komitee für die öffentliche Sicherheit, dem neben dem Regierungskommissär und den Vertreten von Polizei, Carabinieri und Finanzwache auch der Südtiroler Landeshauptmann angehört. Das Komitee befand, dass die Zuerkennung eines Personenschutzes gerechtfertigt sei.

Das letzte Wort im Genehmigungsverfahren hat das im Innenministerium angesiedelte UCIS-Amt. Das „Ufficio Centrale Interforze per la Sicurezza Personale“ wurde im Jahre 2002 von der Regierung Berlusconi II eingerichtet. Auch infolge der heftigen Debatte über die Ermordung des Arbeitsrechtlers Marco Biagi, der im März jenes Jahres von den Roten Brigaden erschossen worden war. Ende 2001 war Biagi der Begleitschutz entzogen worden.

Das UCIS hat die Aufgabe, diesen für institutionelle Persönlichkeiten und für den Schutz von Personen, „die speziellen Gefahren oder Bedrohungenausgesetztsind“ zuzuweisen, wie es im Gesetz Nr. 133 vom Juli 2002 heißt. Das UCIS besteht aus vier Ämtern. Im Amt für Analyse werden die Anfragen der Regierungskommissäre überprüft, in einem weiteren die Ressourcen zugeteilt. Dazu gibt es ein Amt für die Fortbildung des Personals und eines, das die Nützlichkeit der eingesetzten Maßnahmen evaluiert.

Im Fall Bramantes war das Gutachten der UCIS-Behörde positiv, der Bozner Quästor Giuseppe Racca erhielt die Anweisung, den genehmigten Personenschutz für den leitenden Oberstaatsanwalt in die Tat umzusetzen. Und seitdem wird Bramante auf Schritt und Tritt von Personenschützern begleitet, was man inzwischen auch im Wohnumfeld des leitenden Oberstaatsanwalts mitbekommen hat.

Und worin besteht die Bedrohung, die der Geschützte ausgesetzt sein soll? Laut Informationen der Tageszeitung steht die potentielle Gefahr im Zusammenhang mit drei Strafbefehlen („decreti penali“) gegen Anarchisten, die an den Ausschreitungen im Mai 2016 am Brenner gegen die Grenzschließungspläne der österreichischen Regierung teilgenommen hatten. Dem Vernehmen nach folgten auf die Strafbefehle Drohungen aus der Anarcho-Szene.

Bramante ist nicht der erste Staatsanwalt, dem in Südtirol staatlicher Begleitschutz zuerkannt wird. In den frühen 1990iger Jahren war der damalige stellvertretende Staatsanwalt und spätere leitende Oberstaatsanwalt Cuno Tarfusser rund um die Uhr mit „scorta“ unterwegs. Er führte damals Ermittlungen gegen den Camorra-Clan der Casalesi.

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