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Der neue Aktienhandel

Foto: Südtiroler Volksbank

Der Volksbank-Verwaltungsrat beantragt die Zulassung zum Handel der Aktien auf der Plattform Hi-MTF – und legt den ersten Handelspreis fest.

Der Verwaltungsrat der Volksbank hat am Freitag beschlossen, den Antrag auf Zulassung zum Handel der Aktien der Bank auf der Plattform Hi-MTF im Segment „Order Driven“ einzureichen. Hi-MTF ist ein multilaterales Handelssystem, das von der Hi-MTF SIM S.p.A. verwaltet wird.

„Diese Entscheidung steht im Einklang mit der bevorstehenden Umsetzung des regulatorischen Rahmens MiFID 2/MiFIR und fördert die Liquidität der Aktie. Der Mechanismus von Hi-MTF ist ausgelegt, größere Preisschwankungen zu verhindern“, sagt Volksbank-Präsident Otmar Michaeler.

Wie vom Marktreglement von Hi-MTF vorgesehen, wurde der Eröffnungs-Handelspreis innerhalb einer Bandbreite von 12,1 und 16,3 Euro, bei 15,3 Euro pro Aktie festgelegt. Dieser Preis hat auch die Zustimmung des Aufsichtsrates sowie ein Angemessenheitsgutachten des externen unabhängigen Beraters Deloitte Financial Advisor erlangt.

„Der Eröffnungs-Handelspreis stellt nicht den möglichen tatsächlichen Versteigerungspreis dar. Dieser unterliegt infolge der Marktdynamik möglichen Schwankungen“, erklärt die Volksbank.

Präsident Otmar Michaeler und Generaldirektor Johannes Schneebacher

Im Reglement wurden die Bandbreiten für die Eingabe der Aufträge festgelegt (das heißt die Höchstlimits für den Eingabepreis der Aufträge gegenüber dem Referenzpreis, der zu Beginn des Handels mit dem Eröffnungshandelspreis übereinstimmt), der Grenzwert der Gültigkeit des theoretischen Versteigerungspreises (das heißt die höchste erlaubte Abweichung des „theoretischen Versteigerungspreises“ im Verhältnis zum Bezugspreis, wie im Reglement festgelegt) sowie die Schwellenwerte, die die Marktkapitalisierung betreffen.

Wie von Hi-MTF vorgesehen, wurden die Grenzen für die Eingabe der Aufträge und die Bandbreiten bei +/-8 Prozent zum Bezugspreis für den ersten Beobachtungszeitraum (wie im Reglement definiert) festgesetzt, wobei sie nachträglich um zusätzliche +/-4 Prozent erweitert werden können, sollte die Mindesthandelsschwelle nicht erreicht werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die außerhalb dieser Grenzen erteilten Aufträge automatisch verfallen.

Mit Bezug auf die Schwellenwerte, die die Marktkapitalisierung betreffen, gilt laut Reglement, dass

  • der Mindesthandelswert, der am Ende eines jeden zweimonatigen Beobachtungszeitraums gemessen wird, bei 0,10 Prozent der Marktkapitalisierung (rund 50.000 Aktien multipliziert mit dem Bezugspreis) festgesetzt wurde;
  • die Bezugsschwelle, die den Handelswert repräsentiert, bei jeder Versteigerung kumulativ innerhalb des gesamten Beobachtungszeitraums von einem Jahr bei 1,5 Prozent der Marktkapitalisierung festgelegt wurde (rund 750.000 Aktien multipliziert mit dem Bezugspreis). Bei Überschreitung der Bezugsschwelle berechnet der Markt den Bezugspreis neu.
  • die Liquiditätsschwelle, die den am Ende eines gesamten Beobachtungszeitraums kumulativ gemessenen Mindesthandelswert repräsentiert, bei 0,60 Prozent jährlich (rund 300.000 Aktien multipliziert mit dem Bezugspreis) festgesetzt wurde.

Die Zulassung zum Handel der Aktien der Bank sowie der Handelsbeginn wird, vorbehaltlich Genehmigung der zuständigen Verwaltungsorgane von Hi-MTF, am 25. September 2017 erfolgen.

Die Volksbank wird ihre Aktionäre im Rahmen von Informationsveranstaltungen ab 8. September 2017 zur Funktionsweise von Hi-MTF informieren.

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