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Die vergessene Pistole

Hubert Wieser

Der Hells Angel Hubert Wieser sollte im kommenden Jahr seine 22-jährige Haftstrafe für den Mord an Paul Weiss im Jahre 2003 abgebüßt haben. Das will die Staatsanwaltschaft Bozen nun verhindern.

Von Thomas Vikoler

Dem Mann, der einmal der Boss der Hells Angels in Südtirol war, soll es den Umständen entsprechend gut gehen.

Hubert Wieser ist bei guter Gesundheit und darf das Bozner Gefängnis immer wieder für einige Tage verlassen. Er erhält die gesetzlich vorgesehenen Freigänge, die Häftlingen zustehen, die mehr als die Hälfte ihrer Haftstrafe abgebüßt haben.

Das sind bei Hubert Wieser, inzwischen 41 Jahre alt, immerhin 22 Jahre Gefängnis. Wieser, gebürtig aus Völs und in Lana wohnhaft, war im Februar 2005 am Landesgericht Bozen zu dieser Haftstrafe wegen vorsätzlichen Mordes an Paul Weiss, 37, aus Lana, begangen 19. September 2003, verurteilt worden. Oberlandesgericht und Kassation bestätigten später Schuldspruch und Strafausmaß.

Das Urteil bezog sich auf eine Art Duell zwischen Wieser, dem Ober-Hells Angel, und Paul Weiss, Mitglied der verfeindeten Rocker-Organisation Bandidos, in der Gaulschlucht bei Lana. Zwei weitere Personen, Manfred Verdorfer und Armin Frei, waren zugegen, als Wieser seinem Rivalen mit insgesamt sieben Pistolenschüssen – eine davon im Rücken – niederstreckte.

Wieser Verteidiger Flavio Moccia plädierte im Prozess stets auf Freispruch wegen Notwehr, die drei Bandidos hätten dem Hells Angel in der Gaulschlucht aufgelauert, um ihn zu bestrafen.

Die These der Anklage setzte sich am Ende durch: Wieser hatte demnach Paul Weiss kaltblütig niedergestreckt.

Das ist lange her. Der rechtskräftig Verurteilte hat inzwischen über 15 Jahre seiner Haftstrafe abgesessen, Ende kommenden Jahres – nach 17 Jahren im Knast – sollte wieder ein freier Mann sein. Denn Wieser profitiert einmal vom dreijährigen Straferlass der Regierung Prodi und auch vom Gefängnis-Dekret der Regierung Renzi. Während bis dahin Häftlinge bei guter Führung 90 Tage im Jahr Strafnachlass erhielten, sind es inzwischen 150 Tage im Jahr.

Doch die Staatsanwaltschaft Bozen will verhindern, dass Wieser zum vorgesehenen Termin enthaftet wird. Sie hat nun am Landesgericht einen Antrag auf Strafvollstreckung eingebracht. Gemeint ist damit nicht die Haftstrafe, die Wieser seit seiner Verhaftung am 19. September 2003 verbüßt, sondern eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, zu der er im Jahre 2002 vom Landesgericht Padua verurteilt worden war.

Wegen Waffenbesitzes. Bei Wieser war eine Pistole in Füllfederform gefunden worden. Weil es sich um die erste gegen Wieser verhängte Haftstrafe handelte, setzte sie das Landesgericht Padua auf Bewährung aus. In dem Antrag, der am 12. September vor einem Bozner Richtersenat verhandelt wird, beantragt die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Bewährung für die Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen Waffenbesitzes.

Kurz: Hubert Wieser soll nach Ende seiner Haft wegen Mordes auch diese Strafe im Gefängnis absitzen.

Alessandro Tonon und Flavio Moccia, die aktuellen Rechtsbestände des Häftlings, stellen sich freilich dagegen. Sie wollen nicht einsehen, dass ihr Mandant die Strafe nach so langer Zeit absitzen muss. Sie verweisen auf Artikel 172 des Strafgesetzbuches, der vorsieht, dass Haftstrafen innerhalb von maximal zehn Jahren vollstreckt werden müssen und ansonsten verfallen.

In Wiesers Fall ist die bisher nicht verbüßte Haftstrafe bereits 15 Jahre alt.

Doch es gibt einen Haken an der Sache, und der steht im dritten Absatz von Artikel 172: Demnach verfällt die Haftstrafe nicht, wenn der Verurteilte während der Bewährungsfrist eine Straftat derselben Art begeht.

Und das dürfte bei Wieser tatsächlich der Fall sein. Im Schuldspruch wegen Mordes des Bozner Schwurgerichts aus dem Jahre 2005 ist auch eine Haftstrafe wegen Waffenbesitzes enthalten. Wie es aussieht, handelt es sich um eine Tatwiederholung, bei der Artikel 172 nicht greift.

Die Gegenstrategie der Verteidigung: Beide Straftaten seien als fortgesetzte Handlung, also als eine Straftat, zu betrachten. Wieser müsste deshalb von einer Verbüßung des ersten Pistolenurteils verschont werden.

Was zu tun ist, entscheidet im September ein Richtersenat am Bozner Landesgericht. Einstweilen hat Hubert Wieser ja mehr als eineinhalb Jahre Haft zu verbüßen.

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