Wutbürger und Falotten

Karl Zeller Elena Cattaneo e Giorgio Napolitano
Roma 13-10-2015 Senato. Voto finale sulla Riforma della Costituzione.
Senate, vocation on the reform of the constitution
Photo Samantha Zucchi Insidefoto
Schon heute stimmt der Senat über eine Dringlichkeitsbehandlung des Leibrenten-Gesetzes ab. SVP-Senator Karl Zeller hält das Gesetz zwar für verfassungswidrig, weiß aber noch nicht, wie seine Fraktion heute votieren wird.
Von Matthias Kofler
Auf Wunsch des Movimento 5 Stelle wird der römische Senat heute über die Dringlichkeitsbehandlung des Gesetzes zu den Leibrenten abstimmen. Der Richetti-Entwurf war erst in der vergangenen Woche von der Abgeordnetenkammer gutgeheißen worden. Sollte eine Mehrheit für den Grillini-Antrag stimmen, würde die für die Behandlung des Gesetzes in der Kommission vorgesehene Zeit von 60 auf 30 Tage reduziert.
Unklar ist, ob eine Mehrheit heute für den Antrag stimmen wird. Denn PD, Lega und Movimento 5 Stelle, die in der Kammer für das Gesetz votiert haben, verfügen im Senat über keine eigene Mehrheit.
Das Zünglein an der Waage könnte die Autonomiefraktion von Karl Zeller sein, die in der zweiten Parlamentskammer 19 Mitglieder zählt. Auf Nachfrage der TAGESZEITUNG sagt der SVP-Senator aber, dass er noch nicht wisse, wie sich seine Fraktion bei der Abstimmung verhalten werde – zumal es hier noch nicht um den eigentlichen Inhalt des Gesetzes gehe, sondern um eine rein technische Frage zu den Behandlungszeiten. „Das wird lustig. Es ist klar, dass die Grillini die Chance nutzen wollen, die ihnen der PD geboten hat. Sie wollen damit die Mehrheit in Schwierigkeiten bringen. Wie auch immer die heutige Abstimmung ausgehen wird: Am Ende gewinnt immer Grillo“, ärgert sich Zeller.
Der SVP-Senator ist überzeugt, dass das Gesetz zu den Leibrenten in der aktuellen Fassung verfassungswidrig sei. Abänderungen am Gesetzestext seien dringend notwendig. Ansonsten werde seine Fraktion „sicher dagegen stimmen“.
Zeller verweist auf zwei jüngere Urteile des Verfassungsgerichts, die am Beispiel von höheren Staatsbediensteten festlegen, wann rückwirkende Kürzungen an den Pensionen rechtmäßig sein können: So müssen diese, erstens, für alle gelten, zweitens zeitlich begrenzt sein und sich drittens dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit unterordnen. Eine generelle Kürzung der Leibrenten um 40 bis 80 Prozent, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht, sei demnach sicher verfassungswidrig, meint der SVP-Politiker. Zudem sei eine Neuberechnung der Leibrenten nach dem beitragsbezogenen System schwer umzusetzen, da die Daten zu den eingezahlten Sozialbeiträgen teilweise nicht mehr vorliegen würden.
Deshalb plädiert Zeller für eine grundlegende Umformulierung des Gesetzentwurfs: Alle heute schon ausbezahlten Leibrenten sollten mit einem Solidaritätsabschlag von zehn bis 20 Prozent versehen werden. Für die künftigen Parlamentarier soll hingegen dasselbe Pensionssystem wie für die Europa-Abgeordneten gelten. Das heißt: 1.400 Euro netto pro Legislatur mit einer Obergrenze von 5.000 Euro bei mehreren Legislaturen. „Wir Senatoren müssen jetzt die Fehler am Gesetz ausbügeln, die die Abgeordnetenkammer gemacht hat“, kritisiert der Fraktionssprecher, der in diesem Zusammenhang auch von einem „Bruch des Solidaritätspakts“ und des „Vertrauensverhältnisses“ zwischen älteren und neuen Parlamentariern spricht.
„Alles, was nicht mit Maß und Ziel angegangen wird, endet in der Blöße“, sagt Zeller. Er könne aber verstehen, dass sich die neue Generation um LH Arno Kompatscher 2014 geärgert habe, „dass die Alten ihre Schäfchen ins Trockene gebracht hatten, sie nun nichts mehr bekommen und dennoch ihren Kopf hinhalten müssen“.
Der SVP-Politiker ist überzeugt: „Egal wie viel gekürzt wird. Für die Wutbürger bleiben wir immer Falotten, auch wenn wir nur mehr 2.000 Euro verdienen. Weil das immer noch mehr ist als ihr Gehalt.“
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Kommentare (8)
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franz
Der SVP-Politiker ist überzeugt: „Egal wie viel gekürzt wird. Für die Wutbürger bleiben wir immer Falotten, auch wenn wir nur mehr 2.000 Euro verdienen. Weil das immer noch mehr ist als ihr Gehalt.“[…]
Da kann man Zeller nur recht geben. so ist es !
Zeller spricht von Verfassungswidrigkeit wenn es um die Vitalizi geht, wenn es um die Impfpflicht geht ist nach Auffassung von Zeller & Co alles rechtsmäßig.
Obwohl , eine Notstandverordnung erlassen wurde ohne, dass es einen Notstand ( Ausnahmezustand von der Regierung ausgerufen ) gab und gibt.
Demnach also verfassungswidrig. ? ( Zeller der Verfassungsrechtler )
Wenn es darum geht Rentner ihre vom Verfassungsgericht zugesprochen Anpassung ( Urteil 70/2015 ) ihrer Rente welche von Ministerin Fornero gestoppt ( gestohlen) wurde, und von der Regierung Renzi nicht umgesetzt wurde ist für die SVP Vasallen ( Falotten wie Zeller meint ) des PD wie natürlich verfassungsrechtlich alles in bester Ordnung.
“Con la pronuncia della Corte Costituzionale (Sentenza n. 70/2015) la rivalutazione prevista dall’art. 34, comma 1, della legge 23 dicembre 1998, n. 448, bloccata dalla Legge Fornero per gli anni 2012-2013, riprenderebbe a produrre effetti. ( 2011-2014 )
Tuttavia, su detta pronuncia è intervenuto il Governo che, con il Decreto Legge n. 65 del 2015, ha limitato il diritto alla rivalutazione delle pensioni. Più precisamente, il Decreto ha stabilito diverse misure di rimborso e, in alcuni casi, l’ha addirittura escluso“[…].
Der Fall liegt wieder beim Verfassungsgericht.
Jeder sollte das bekommen was er einbezahlt hat auch rückwirkend und auch Politiker.
Es gibt Politiker mit einer Leibrente von 10.000 € obwohl si egerade mal ein paar Tage Politiker waren.
Dann gibt es Bürger “Esodati“ ( zu recht Wutbürger ) die 40 Jahre INPS-Beitrag bezahlt haben und dank Fornero -Monti weder ein eRent noch eine Arbeit haben. bzw imme rnoch auf einer Lösung ( der “ottava Salvaguardia“ ) warten . http://www.pensionioggi.it/notizie/previdenza/esodati-l-inps-aggiorna-il-report-sull-ottava-salvaguardia-908797979
rota
Jede Form der Rente welche nicht nach eingezahlten Beiträgen berechnet wird, bleibt Raub an der Allgemeinheit. (bin kein Wutbürger) Ob Politiker deshalb „nur“ Falotten sind oder “ legalisierte Parasiten der Gesellschaft“ mag jeder für sich selbst ausmachen.
rota
bitte löschen
rota
Jede Rente welche nicht auf Grund der getätigten Beiträge ausgezahlt wird, bleibt ein Diebstahl an der Allgemeinheit. ( bin kein Wutbürger)
Für Invaliden und Arbeitsunfähige sind Sonderregelungen richtig.
Ob nun Politiker nur Falotten sind soll jeder mit sich selbst ausmachen.
sogeatsschungornet
Kann dem Zeller mal jemand beibringen, ab wievielen Jahren harter Arbeit ein „normaler Mensch“ eine Pension von 1400 Euro netto erhält?
Die meisten dieser Damen und Herren sind zusätzlich Rechtsanwälte, Steuerberater usw., scheinen jährlich in den Listen der Großverdiener auf und haben bereits eine Pension als Nicht-Politiker.
Aber anscheinend reicht ihnen ihre monatliche Diät nicht aus, um zu überleben…
Mir sein jo olle norret!
josef
Wenn ein Gesetz zu Ungunsten der Privilegien für Politiker ist, dann redet man von „verfassungswidrig“, weil es rückwirkend ist.
Bei all den Steuern welche dem gemeinen Volk auferlegt werden und bei den Renten fürs normale Volk redet niemand von verfassungswidrig, obwohl immer und immer wieder diese rückwirkend angewendet werden.
Meine Herren Politiker: aufwachen !!!
Auch ihr seid normale Menschen und sollt gleich behandelt werden.
yannis
schließe mich den Vorschreibern zu 100% an !
checker
Nein, ihr seid Falotten, weil ihr das Vertrauen der Bürger wiederholt missbraucht habt.
In Südtirol war es einmal anders und zwar vor dem Rentenskandal. Dies ist nun die Folge davon.
Macht Gesetze für den Bürger dann braucht ihr Euch nicht über Grillo und das Volk ärgern.