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Geheimnis um Durnwalder

Die SAD gibt nicht preis, wie viel sie ihren Beratern Luis Durnwalder und Ingulf Leuschl zahlt. Die Hintergründe.

von Heinrich Schwarz

Paul Köllensperger hat sich auf das Nahverkehrsunternehmen SAD eingeschossen. Über Anfragen holt sich der Landtagsabgeordnete der 5-Sterne-Bewegung seit Jahren alle möglichen Informationen ein. Sein Hauptaugenmerk liegt bei der Spesenverrechnung zwischen SAD und Land. Für Köllensperger ist die Kontrolltätigkeit durch das Land zu lasch.

Paul Köllensperger

Auch prangert Köllensperger die hohen Vergütungen für die SAD-Spitze an, während bei den Bediensteten gespart wird, wo es nur geht. So hat der Abgeordnete folgende Vergütungen in Erfahrung gebracht:

SAD-Generaldirektor Mariano Vettori, der das Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern leitet, verdient jährlich 260.000 Euro brutto. Sein Vorgänger Maurizio Cachia hatte 166.000 Euro verdient. Präsident Christoph Perathoner kam im Vorjahr auf eine Bruttovergütung von 173.500 Euro, dessen Vize Pietro Tosolini auf 70.000 Euro.

Ingemar Gatterer, Mehrheitsaktionär und seit Frühjahr 2016 neuer CEO der SAD, erhielt im letzten Jahr 156.800 Euro. Damit würde er in einem vollen Jahr – wie sein Vorgänger Piero Maccioni – rund 200.000 Euro verdienen.

Gatterer hat vor einem Jahr zwei hochkarätige Berater mit ins Boot geholt, die dem Verwaltungsrat als Experten zur Seite stehen: Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder und Ingulf Leuschel, ehemaliger Top-Manager der Deutschen Bahn.

Auch hierzu hat Paul Köllensperger nun versucht, über eine Landtagsanfrage die Summe für die Berateraufträge in Erfahrung zu bringen. Doch ohne Erfolg. Mobilitätslandesrat Florian Mussner schreibt in seiner Antwort: „Auf Nachfrage hat uns SAD diesbezüglich mitgeteilt, dass sie die bezahlten Summen für Berateraufträge aufgrund von Vertraulichkeit gegenüber ihren Beratern und aus betrieblichen und wirtschaftlichen Interessensgründen nicht preisgeben werden.“

Mussner betont gleichzeitig: „Es wird darauf hingewiesen, dass die den Beratern gewährten Beträge im Rahmen der komplexen jährlichen Ausgleichszahlung dokumentiert werden und erst nach deren Überprüfung von der öffentlichen Verwaltung gutgeheißen werden. Das Geschäftsjahr 2016 (in dem alle an die Berater zuerkannten Vergütungen hineinfallen) wurde noch nicht vorgelegt.“

Bereits in einer Landtagssitzung im Juni sagte der Landesrat, er könne noch nicht sagen, ob die Beraterkosten – falls sie vorgelegt werden – anerkannt würden, da er noch nicht wisse, um welche Summe es geht.

Florian Mussner

Das Land ist momentan erst dabei, die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 zu überprüfen. „Die Abrechnungen werden meist mit einem Jahr oder mehr Verspätung eingereicht, Rückfragen vonseiten des Landes werden meistens erst Monate später beantwortet. Es wird alles versucht, um die Abrechnungen schneller voranzutreiben“, erklärt Florian Mussner.

Dass SAD und Land nicht immer einer Meinung sind, welche Kosten in welcher Höhe anerkannt und rückerstattet werden, zeigen zahlreiche Gerichtsverfahren. Laut Mussner sind die letzten abgeschlossenen Jahre allesamt Gegenstand von Rekursen.

Das betrifft unter anderem die Vergütungen des Verwaltungsrates. Mussner: „In den letzten Jahren wurde mittels eines Benchmarks ähnlicher Betriebe der anzuerkennende Betrag für die Vergütungen des Verwaltungsrates berechnet, der bei rund 40 Prozent der effektiv von SAD gezahlten Beträge liegt. Die Vorgehensweise des Landes wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichtes bezüglich der Abrechnungen 2009 und 2010 gutgeheißen.“

Bleibt also offen, ob und inwiefern die Beraterkosten anerkannt werden.

Paul Köllensperger meint nach der Beantwortung des Landesrates: „Die SAD verweigert also die Auskunft, und Landesrat Mussner lässt dies offensichtlich auf sich sitzen. Ich überlege jetzt weitere Schritte.“

Aus der Antwort von Mussner geht unter anderem auch hervor, dass die Beraterkosten für Durnwalder und Leuschel laut SAD unter den Personalkosten registriert wurden. „Ich gehe also davon aus, dass diese Kosten zumindest teilweise vom Land vergütet werden, weshalb die Auskunft nicht verweigert werden kann“, so Köllensperger, der erklärt: „Im Sinne des Landesmobilitätsgesetzes kann Mussner jederzeit die Informationen besorgen. Es sei denn, die Beratungen sind keine im Rahmen des Dienstleistungsauftrages erbrachte Dienstleistungen. Dann dürfen sie aber auch nicht rückvergütet werden.“

Ingemar Gatterer

SAD-Chef Ingemar Gatterer bekräftigt auf Nachfrage der TAGESZEITUNG, dass die SAD keine Auskunft über die Vergütungen an Durnwalder und Leuschel geben werde.

Er erläutert seine Auffassung zur Verrechnung:

„Tatsache ist, dass die Gehälter von beiden Beratern mit öffentlichen Mitteln abgedeckt werden, soweit die SAD mit ihren effektiven Kosten unter den jährlich neu festzulegenden Standardkosten liegt. Ist die SAD also effizienter als die von der Landesverwaltung vorgegebene Effizienz, bekommt sie die Positionen in vollem Umfang abgedeckt. Das Land definiert demnach im Voraus eines jeden Jahres, wieviel effizienter Nahverkehr kosten darf – das private Unternehmen versucht diese Vorgabe schließlich zu toppen und erhält dafür einen Bonus. Mit welchen Beratern und welcher Methodik dies erreicht wird, ist jedoch eine ausschließlich unternehmerische Entscheidung der SAD.“

Demnach müsse das Unternehmen die Details der Berateraufträge nicht bekanntgeben.

Man darf gespannt sein, was am Ende herauskommt.

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