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Der Studenten-Passus

Sepp Noggler

„Fleißige Studenten nicht benachteiligen“, hat der SVP-Abgeordnete Sepp Noggler im Landtag gefordert. Die Landesregierung hat einen Antrag von Noggler angenommen.

Mit dem Begleitgesetz zum Nachtragshaushalt werden die Voraussetzungen geschaffen, um alsbald auch für die Zwecke der Studienbeihilfen die Einheitliche Erhebung von Vermögen und Einkommen (EEVE) als Grundlage für die Beiträge heranzuziehen.

„Durch diese Neuregelung drohten die bisher geltenden Freibeträge für Einkommen aus Sommerjobs und Gelegenheitsbeschäftigung der Studierenden wegzufallen“, erklärt der Abgeordnete Sepp Noggler. Es sah nämlich so aus, als ließe die Einheitlichkeit bei der Erhebung keine Sonderbestimmungen für spezifische Notwendigkeiten bei den Studienbeihilfen zu.

Konkret, so Noggler, würde sich damit immer dann ein Nachteil für die Familie des Studierenden Kindes ergeben, „wenn dieses fleißig ist und sich nebenbei etwas dazuverdient, oder wenn es sogar notwendig für das Auskommen der Familie ist, dass neben dem Studium gearbeitet wird.“ Denn das erzielte Einkommen würde zu jenem der Eltern hinzugerechnet, weshalb „entweder ein geringerer Beitrag herauskommt oder unter Umständen keiner mehr.“

Es sei laut Noggler zwar richtig, wenn durch die EEVE Bürokratie abgebaut wird. „Jedoch darf durch den Abbau der Bürokratie nicht darauf verzichtet werden, auf die besonderen Notwendigkeiten der verschiedenen Beiträge Rücksicht zu nehmen. Will heißen: Der Grundsatz, dass Fleiß belohnt und nicht bestraft wird, darf durch die EEVE nicht fallen.“

Mit dem vom SVP-Abgeordneten Noggler eingebrachten Beschlussantrag zum Begleitgesetz zum Nachtragshaushalt soll nun trotz Einführung der EEVE der „bekannte Freibetrag für die Einkommen aus Sommerjobs und aus Gelegenheitsarbeit im Ausmaß von 5.000 Euro pro Jahr“ beibehalten werden.

Der Beschlussantrag ist von der Landesregierung angenommen worden. Somit wird diese beauftragt, bei der Einführung der EEVE für Studienbeihilfen und Rückerstattung der Studiengebühren die Freibeträge beizubehalten.

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