Du befindest dich hier: Home » Politik » Entschärftes Dekret

Entschärftes Dekret

Reduzierung der Pflichtimpfungen, Halbierung der Strafen und kein Vormundschafts-Entzug – der Senat schwächt das Impfdekret deutlich ab. Dennoch gibt es Unstimmigkeiten zwischen der Landesregierung und den Parlamentariern.

Von Matthias Kofler

Spät in der Nacht hat die Sanitätskommission des Senats einen wichtigen Abänderungsantrag zu den Impfungen genehmigt. Dieser sieht die Reduzierung der Pflichtimpfungen von zwölf auf zehn vor. Die Impfungen gegen Meningokokken B und C, Pneumokokken und Rotavirus werden nur mehr „empfohlen“. Der Gesetzesentwurf soll in der kommenden Woche im Plenum des Senats behandelt werden.

Schon gestern gab die Staat-Regionen-Konferenz grünes Licht für den Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin. Einzig das Aostatal stimmte gegen das Impfgesetz. Das Veneto kündigte hingegen einen Rekurs an.

Bei den Südtiroler Parlamentariern sorgte der Umstand, dass die Vertreter der Region Trentino-Südtirol und der Südtiroler Landesregierung bei der Sitzung fehlten, für großes Unverständnis. Immerhin genehmigte der Landtag kürzlich einstimmig einen Begehrensantrag, mit dem das italienische Parlament und die Zentralregierung aufgefordert werden, die Zwangsmaßnahmen und Sanktionen zur Durchsetzung der Impfpflicht zu überdenken. Ein Südtiroler Parlamentarier bezeichnete es als „pharisäisch“, dass die Landesregierung in der Staat-Regionen-Konferenz keinen Widerstand gegen das Gesetz geleistet hatte. „Man hat den Eindruck: Öffentlich sagen sie das Eine, machen tun sie dann das Andere.“

Gesundheitslandesrätin Martha Stocker erklärt ihre Abwesenheit damit, dass die gestrige Sitzung rein technischer Natur gewesen sei. Die wesentlichen Entscheidungen würden nun im Parlament getroffen. „Wir haben unsere Position bereits drei Mal klar und deutlich dargelegt: in der Sitzung der technischen Kommission, bei der Anhörung in der Senatskommission und in der Regionenkonferenz“, so die SVP-Politikerin.

Die Position des Landes sei jedenfalls klar – und sie habe diese auch der zuständigen Ministerin erläutert: Man sei gegen exzessive Zwangsmaßnahmen, für eine Abschwächung der Geldstrafen, die Streichung des Passus zum Entzug der elterlichen Vormundschaft und eine Verlängerung der Fristen um ein Jahr.

Der Großteil dieser Forderungen fand nun auch die Zustimmung der römischen Regierung.

SVP-Senator Hans Berger betont, dass es den Südtiroler Parlamentariern gelungen sei, in der Senatskommission einige wichtige Abänderungen am Gesetzesdekret durchzusetzen: So wird die Obergrenze bei den Geldstrafen reduziert, die Meldung an Staatsanwaltschaft gestrichen, die Informationstätigkeit verbessert. Man werde auch versuchen, die Termine zu verlängern, um mehr Zeit für die Vorbereitung der Maßnahme zu haben. Hart scheint die Ministerin und die Kommission gegenüber der Forderung zu bleiben, auch die Kindergärten und Kleinkinderstrukturen der Pflichtschule gleich zu stellen.

Den Südtiroler Parlamentariern ist es hingegen nicht gelungen, die Mindest-Geldstrafen von derzeit 500 Euro zu reduzieren. Auch das Kindergarten-Verbot für nicht geimpfte Kinder bleibt aufrecht.

„Ein absolutes Nein zu den Pflichtimpfungen, wie es aus dem Begehrensantrag des Landtags verstanden werden kann, ist nicht mehrheitsfähig und würde ein Nein unsererseits zur Zusammenarbeit mit der Regierung bedeuten“, sagt Hans Berger. „Wenn das gewollt ist, dann muss man es uns wissen lassen. Wir versuchen im Moment jedenfalls, aus der Situation das Beste zu machen und der Maßnahme die Spitzen der Übertreibung zu nehmen.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen