Totes Verfahren
Der Prozess gegen den früheren Bürgermeister Helmuth Innerbichler am Landesgericht stirbt, bevor er überhaupt richtig beginnt. Und im Februar 2018 verjähren die mutmaßlich begangenen Straftaten.
von Thomas Vikoler
Es ist ein legitimes Recht, in einen Strafverfahren in Südtirol auf die Übersetzung von Ermittlungsakten in die Verfahrenssprache (in diesem Fall die deutsche Sprache) zu bestehen. Für Verteidiger ist dies zuweilen eine willkommene Waffe, ein laufendes Verfahren derart in die Länge zu ziehen, um dessen Einstellung wegen Verjährung zu erwirken.
Sprach-Obstruktion, nennt man das.
Wie sie funktioniert, zeigt die Causa von Helmuth Innerbichler, bis 2015 Bürgermeister von Sand in Taufers. Gegen ihn (und Assessor Meinhard Fuchsbrugger) schloss die Staatsanwaltschaft im November 2012 eine Ermittlung zum Verdacht des Amtsmissbrauchs und der Wettbewerbsverzerrung ab.
Ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zutreffend sind, wird sich aber wohl nie klären lassen. Denn am Montag hat das Gericht alle Ermittlungsakten an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt. Und zwar mit der Begründung, dass lediglich ein Drittel davon ins Deutsche übersetzt worden sind.
ALLE HINTERGRÜNDE LESEN SIE IN DER DIENSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.
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