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Aus für Überbringer-Sparbuch

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Ab 4. Juli dürfen Banken und die Post de facto keine Überspringer-Sparbücher (libretto al portatore) mehr ausgeben. Nur noch Inhaber-Sparbücher sind erlaubt.

Das Überbringer-Sparbuch war schon seit längerer Zeit ein Dorn im Auge des Gesetzgebers, da es die Nachverfolgbarkeit des Geldes unterbricht. Deshalb hat man schon 2011 mit dem Dekret „salva-italia“ den Höchstsaldo von 2.500 Euro auf 999,99 Euro gesenkt.

Ab 4. Juli ist nun endgültig Schluss, erklärt die Verbraucherzentrale Südtirol in einer Aussendung.

Die Besitzer haben bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, die bereits bestehenden Überbringer-Sparbücher in Inhaber-Sparbücher umzuwandeln oder aufzulösen. Sollte das Überbringer-Sparbuch bis 31. Dezember 2018 nicht umgewandelt werden, muss man mit sehr hohen Strafen rechnen.

Eine Alternative kann für die Sparer ein Depot-Konto sein.

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