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Der Fonds der Öffentlichen

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Im Januar 2018 soll definitiv der Gesundheitsfonds für rund 40.000 öffentlich Bedienstete starten, den das Land jährlich mit fünf Millionen Euro füttert. Jetzt wird die rechtliche Grundlage geschaffen.

von Heinrich Schwarz

Es waren im Vorjahr äußerst zähe Verhandlungen zwischen dem Land und den Gewerkschaften über den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag für den öffentlichen Dienst. Er betrifft rund 40.000 Bedienstete des Landes, des Sanitätsbetriebes, der Gemeinden, der Altersheime, der Bezirksgemeinschaften, der Kurverwaltungen und des Wohnbauinstitutes. Die Verhandlungen wurden nötig, nachdem der staatlich verordnete Lohnstopp von 2010 für verfassungswidrig erklärt wurde.

Die Einigung zwischen den Verhandlungspartnern sah unter anderem eine Gehaltserhöhung für alle Bediensteten von 40 Euro brutto ab Juli 2016 und weiteren 40 Euro ab Mai 2017 vor. Zudem wird der Arbeitsgeberanteil für Zusatzrentenfonds seit heuer um ein Prozent erhöht, sofern die Bediensteten ihren Anteil auf zwei Prozent anheben.

Und: Es wird ein ergänzender Gesundheitsfonds eingerichtet, dessen Finanzierung das Land übernimmt. Die öffentlich Bediensteten müssen selbst nichts einzahlen. Pro Mitarbeiter und Jahr zahlt das Land rund 120 Euro ein, wodurch jährlich Kosten von rund fünf Millionen Euro entstehen.

Jetzt schafft das Land mit einem Passus im Nachtragshaushalt – er kommt im Juli in den Landtag – die rechtliche Basis für die Einrichtung des Gesundheitsfonds. „Danach können die Beschlüsse der Landesregierung folgen“, erklärt Landesrätin Waltraud Deeg. Der Start des Fonds ist weiterhin für Januar 2018 geplant.

DIE DETAILS ÜBER DIE VERHANDLUNGEN ZUM LEISTUNGSKATALOG UND ZU DEN GRÜNDUNGSFORMALITÄTEN LESEN SIE IN DER MITTWOCH-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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