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Die Airbnb-Steuer

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Der HGV zeigt sich erfreut über die neue Regelung bei Vermietung von Wohneinheiten. Es gibt nun eine Ersatzsteuer von 21 Prozent.

Der Einsatz des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) und des staatlichen Verbandes Federalberghi zur Neuregelung der Vermietung von privaten Wohneinheiten hat zu einem ersten Erfolg geführt. Auf Betreiben der beiden Verbände und durch die politische Unterstützung der SVP-Parlamentarier in Rom gelang es, dass private Wohneinheiten, die über Vermietungsplattformen – etwa Airbnb – bzw. andere Vermittler zu kommerziellen Zwecken vermietet werden, einer 21-prozentigen Ersatzsteuer unterliegen.

„Langfristige sowie auch kurzfristige Mietverhältnisse waren bereits bisher zu besteuern, allerdings war es sehr schwer, die Besteuerung der kurzfristigen Mieteinnahmen zu kontrollieren. Mit der jetzigen Regelung hat man einen Weg gefunden, die Vermietung von privaten Wohnungen über Vermieterportale steuerlich neu zu regeln“, kommentiert HGV-Präsident Manfred Pinzger das kürzlich im Senat genehmigte Gesetz.

Mit dieser neuen Regelung werde die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der gewerblichen Beherbergungsbetriebe reduziert. „Allerdings braucht es weitere Maßnahmen, damit private wie gewerbliche Vermieter von Betten denselben Auflagen unterliegen“, fährt HGV-Präsident Manfred Pinzger fort und erwähnt beispielhaft die Bezahlung der Ortstaxe, die Gästemeldung, die Einhaltung der hygienisch-sanitären Bestimmungen und die Auflagen zum Brandschutz.

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