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Verbotener Urlaub

Um bei der Juli-Abstimmung zum Landeshaushalt keine „blöde Figur“ zu machen, verhängt die SVP-Fraktion gegen ihre Abgeordneten ein Urlaubs-Verbot.

Von Matthias Kofler

Der Landtag hat die Ferien im heurigen Sommer auf einen Monat reduziert. Grund dafür ist die Entscheidung der Fraktionssprecher, die letzte Sitzung des ersten Halbjahres später abzuhalten und vom 12. Juli auf den 26. Juli zu verlegen. In dieser Sitzung muss, wie in jedem Jahr, der Nachtragshaushalt des Landes verabschiedet werden. Da der Rechnungshof seine Arbeiten am 12. Juli noch nicht abgeschlossen hat, wurde die Sitzung verschoben.

Das Gericht hatte seine Sommerferien schon vor einem Jahr drastisch reduziert und auf den August beschränkt.

Nun müssen die Abgeordneten notgedrungen nachziehen. Bislang hatte der Landtag seine Tore immer von Mitte Juli bis Anfang September geschlossen. Die Entscheidung der Fraktionssprecher wird nicht von allen Abgeordneten goutiert, weil sie ihren Urlaub verschieben müssen.

Die SVP-Fraktion steht vor einer großen Herausforderung: Da Magdalena Amhof wegen der Geburt ihrer Tochter die Sitzung Ende Juli wohl verpassen wird, stehen der Mehrheit nur mehr 18 Abgeordnete zur Verfügung. Das heißt: Wenn nur ein einziger dieser Mandatare die Sitzung verpasst, gibt es keine Mehrheit für den Haushalt mehr. SVP-Fraktionsvize Oswald Schiefer hat deshalb ein Urlaubs-Verbot verhängt.

Tageszeitung: Herr Schiefer, wie wollen Sie bei der Abstimmung zum Landeshaushalt die Mehrheit im Landtag garantieren?

Oswald Schiefer: Mein Gott, jedem von uns ist klar, dass es dafür 18 Abgeordnete braucht. Natürlich ist da auch höhere Gewalt im Spiel. Es kann gut sein, dass die Magdalena zum Zeitpunkt der Landtagssitzung die Geburt ihres Kindes schon hinter sich hat. Auch wenn der Geburtstermin der 31. Juli ist, kann die Geburt durchaus auch zehn Tage früher oder zehn Tage später eintreten. So könnte auch die Magdalena an der Abstimmung zum Haushalt teilnehmen. Für Abgeordnete gibt es ja keinen Mutterschutz, das heißt: Es ist nicht verboten, nach der Geburt gleich wieder zu arbeiten. Sie kann also ein „Springl“ im Landtag vorbeischauen.

Und wenn nicht?

Bei der Sitzung müssen alle anderen 18 Abgeordneten anwesend sein. Das ist schon klar. Wir haben alle rechtzeitig vor drei Monaten über den Termin informiert. Wenn jemand unbedingt meint, im Juli in den Urlaub fahren zu müssen, dann kann er das ja auch eine Woche früher machen. Somit stellt sich das Problem gar nicht.

Gibt es SVP-Abgeordnete, die um Urlaub angesucht haben?

Nein, meines Wissens werden alle Abgeordneten an der Sitzung teilnehmen. Ich verstehe schon, dass man nicht gerne im August in den Urlaub fährt, weil dort meist alles überfüllt ist. Aber wie gesagt, dann fährt man halt schon Mitte Juli. Wir müssen bei der Sitzung vollständig sein, damit wir nicht eine blöde Figur machen, wie es in der Vergangenheit schon vorgekommen ist (erst im Dezember wurde der Haushalt knapp abgelehnt, A.d.R.).

Sie verordnen den Abgeordneten also eine Präsenzpflicht?

Am Anfang haben sich schon ein paar Abgeordnete über den Termin geärgert, weil sie dort gerne in den Urlaub gefahren wären. Aber: Wenn eine Sitzung stattfindet, dann muss man da sein. Das wäre ja noch schöner. Außer es tritt ein Extremfall ein und ein Abgeordneter wird krank. Aber wir werden das schon hinkriegen.

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