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Ärger für die Volksbank

Foto: Südtiroler Volksbank

Die Verbraucherzentrale betont: „Die Volksbank muss allen zurückgetretenen Mitgliedern die Differenz zum neu festgelegten Rückzahlungspreis erstatten.“

In der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) ist man der Meinung, dass auch jene Aktionäre der Südtiroler Volksbank, die zwar von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hatten, jedoch nicht die Erstellung eines Gutachtens verlangt hatten, die Auszahlung des Werts von 14,69 Euro verlangen könnten.

Dieser Wert wurde vom Sachverständigen Giorgio Zanetti, den das Landesgericht Bozen ernannt hatte, durch beeidigtes Gutachten ermittelt. Anhand der Daten, die die Volksbank selbst vor einigen Monaten veröffentlicht hatte, dürfte dies in etwa 1.300 Personen betreffen.

„Es melden sich jedoch auch viele von jenen, die im Dezember 2016 nicht zurückgetreten waren, auch aufgrund des niedrigen Rücktrittswerts der Aktien von 12,10 Euro, den der Verwaltungsrat der Volksbank damals festgelegt hatte. Die Sparer teilen uns mit, dass auch sie bei einem Preis von 14,69 Euro von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hätten“, so die VZS.

Diese neue Beschwerdewelle zeige, dass die damalige Entscheidung des Verwaltungsrats, einen niedrigen Auszahlungspreis festzulegen, zumindest als unvorsichtig eingestuft werden müsse. „Die Frage, ob der Preis absichtlich so niedrig angesetzt wurde, um den Aktionären den Rücktritt anlässlich der Änderung der Rechtsform sozusagen zu vergrätzen, stellt sich fast von selbst“, betonen die Verbraucherschützer.

Nach Meinung der VZS wäre der Eingriff der einen oder anderen Aufsichtsbehörde durchaus nicht Fehl am Platz, um festzustellen, ob die Entscheidungen und Verhaltensweisen korrekt waren, „da dieselben einen schwerwiegenden finanziellen Niederschlag in den Portfolios der vielen, vor allem kleinen, Aktionäre haben.“

In der VZS wird man in den nächsten Tagen weitere Überprüfungen anfordern.

Was die 90 Aktionäre betrifft, die mithilfe der VZS das Gutachten angefordert hatten, wird die Bank diesen insgesamt einen Mehrbetrag von rund einer Million Euro auszahlen müssen. Die Volksbank hat aber schon angekündigt, einen Rekurs zu prüfen.

Müsste die Bank allen zurückgetreten Mitgliedern die Differenz ausbezahlen (das wären rund 1.400 Personen mit 2.645.288 Aktien), so betrüge dieser Differenzbetrag gar 6,85 Millionen Euro.

„Einem wesentlichen Teil der gängigen Rechtsdoktrin zufolge müsste der vom Gutachter ermittelte Wert eine Gültigkeit „erga omnes“ (in etwa „gegenüber allen“) haben, und somit für all jene gelten, die im Dezember 2016 zurückgetreten sind“, meint die VZS.

In Antwort auf die zahlreichen Anfragen hat man in der VZS ein Musterschreiben ausgearbeitet, mit dem die Betroffenen von der Volksbank die Auszahlung des Werts laut Gutachten verlangen können.

Unabhängig von den Entscheidungen der Bank ist man in der VZS entschlossen, sich für die Auszahlung des neu festgelegten Preises an alle Berechtigten zu schlagen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

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  • tiroler

    Als die Aktien für 18euro den Kunden angeboten wurden, da wurde versichert, dass es nur Gewinne geben kann. Die gutgläubigen Aktionäre haben den Bankbeamten geglaubt und ihnen vertraut.
    Letztendlich bezahlten die Aktionäre für die Verluste der Bank.
    Das war sicher nicht gewollt, aber….
    ein Schelm wer böses denkt…

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