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Die diebische Lehrerin

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Eine Südtiroler Stützlehrerin bestahl regelmäßig ihre Kollegen. Nun wurde Anklage gegen sie erhoben und ein Gutachter muss herausfinden, ob sie schuldfähig ist.

von Thomas Vikoler

In finanzieller Hinsicht soll die Frau gutstehend sein. Sie hätte es also nicht nötig, zu stehlen. Aber sie macht es trotzdem und das ziemlich häufig. Obwohl sie als Pädagogin eigentlich ein Vorbild für junge Menschen sein sollte. Sie stiehlt in Supermärkten, in Geschäften – und bei der Arbeit.

Letzteres ist in diesem Fall das Problem: Die Lehrerin bestahl laut Anklage ihre eigenen Kollegen. Insgesamt 900 Euro soll sie auf solche Weise aus Handtaschen, Mänteln und Aktenkoffern gestohlen haben. In- und außerhalb des Lehrerzimmers. Immer wieder kleinere Beträge, die sich zu einem stattlichen Betrag summierten.

Die solcherart bestohlenen Lehrerkollegen an einer Südtiroler Schule, ein Dutzend, erstatteten Anzeige gegen die 50-Jährige, gegen die die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben hat. Wegen erschwerten Diebstahls.

Am Montag hätte der forensische Gutachter Michele Piccolin am Landesgericht Bozen im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens am Landesgericht sein Gutachten vorlegen sollen. Richter Walter Pelino hatte ihn beauftragt, die Schuldfähigkeit der Beschuldigten festzustellen: Zurechnungsfähig, nicht zurechnungsfähig, teilweise zurechnungsfähig.

Kleptomanie scheint auf der Liste der in Italien für die Forensik anerkannten Krankheiten auf. Sollte Gutachter Piccolin zum Schluss kommen, dass die Südtiroler Lehrerin daran leidet, könnte sie für voll bzw. teilweise zurechnungsfähig erklärt werden.

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