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Der Anti-SAD-Artikel

Doppelte Busse im Herbst in Passeier

Arno Kompatscher vs. Ingemar Gatterer: Wie die Landesregierung mit einem neuen Gesetz die SAD bestrafen will. 

von Matthias Kofler

Die 4. Gesetzgebungskommission des Landtags hat das Omnibus-Gesetz der Landesregierung begutachtet. Der strittigste Punkt betrifft die Integration der Ausländer. Demnach kann das Land künftig die Verteilung von Zusatzleistungen, die über die Grundleistungen – sprich Sozialrente oder Mindestsozialhilfe – hinausgehen, auch an die Teilnahme an Maßnahmen zur Förderung der Integration knüpfen.

Wie Landesrat Philipp Achammer erklärte, sollen die Ausländer dadurch angeregt werden, Sprachkurse oder Kurse zur Bürgerkunde oder Geschichte des Landes zu besuchen. Die rechte Opposition um Walter Blaas und Andreas Pöder kritisierte den Artikel, weil er nicht weitreichend genug sei und eine reine Kann-Bestimmung, aber keine Muss-Bestimmung enthalte.

Für eine hitzige Debatte im Ausschuss sorgte auch Artikel 22 des Omnibus-Gesetzes, der auch als „Anti-SAD-Artikel“ bezeichnet wird. Demnach kann das Land künftig jene Transportunternehmen mit einer Geldbuße von 1.000 bis 6.000 Euro bestrafen, die Dienste ohne Genehmigung durchführen. Anlass sind Busfahrten ins Passeiertal, welche die SAD parallel zum Linienkonzessionär LIBUS durchgeführt hat.

Die SAD wurde zwar bestraft, hat dagegen aber Rekurs eingereicht. Das Rechtsamt teilte der Landesregierung mit, dass die derzeitige Rechtslage nicht ausreiche, um die SAD sanktionieren zu können. Deshalb nun diese Gesetzesänderung.

Weiters sieht der Omnibus vor, dass das Land nun eigene Fahrgast-Kontrolleure zusätzlich zu den Kontrolleuren der Konzessionäre entsenden kann.

 

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