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Römisches Glücksspiel

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Der Staatsrat entscheidet in Kürze über das insbesondere in Bozen wirksame Südtiroler Glücksspielgesetz, welches das Verwaltungsgericht im Oktober teilweise aufgehoben hat. Derweil verteidigt das Land in Rom die 300-Meter-Sicherheitszone.

Von Thomas Vikoler

Es waren die Rekurse der Firma Nihao Srl mit Sitz am Bozner Mazziniplatz und jener der Roman´s Bar in der Romstraße, welche das strenge Südtiroler Glücksspielgesetz ins Wanken brachte. Ende Oktober vergangenen Jahres kam das Bozner Verwaltungsgericht zum Schluss, dass dieses zu einseitig ausgerichtet sei. Die eingeführten 300-Meter-Schutzzone für Schulen, Pflegeeinrichtungen und Kinderspielplätzen, in deren Umkreis keine Spielhallen betrieben werden dürften, wurde mit den beiden Urteilen gekippt.

Inzwischen haben weitere Südtiroler Spielsalon-Betreiber entsprechende Schließungsverfügungen des zuständigen Landesamtes angefochten. Gestern fanden vor dem Staatsrat in Rom die Verhandlungen zu einigen der Fälle statt, darunter jene der beiden Bozner Spielhallen.

Der Staatsrat hatte die Schließungsverfügungen des Landes zuvor ausgesetzt.

Die Argumente der beiden Seiten sind bekannt. „Der Prohibitionismus in Südtirol gegen das Glückspiel in Südtirol ist rechtswidrig, betont Geronimo Cardia, der auf Glücksspiel spezialisierte römische Anwalt, der einige der Südtiroler Rekurrenten betreut. Das Land beharrt dagegen auf der Rechtmäßigkeit des 2012 verabschiedeten Glücksspiel-Gesetzes, das sich insbesondere gegen das Phänomen der Spielsucht richte. Ebenso wie das Gesetz aus dem Jahre 1992, auf dessen Grundlage Schließungsverfügungen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom Oktober verhängt wurden.

Der Staatsrat wird, nach den Verhandlungen von gestern, sein Urteil voraussichtlich im September bekanntgeben.

Derweil laufen in Rom politische Verhandlungen zum Thema. In Südtirol gelten bekanntlich strengere Regeln als auf dem Staatsgebiet und die Regierung schlägt nun vor, die Schutzzone, innerhalb derer keine Spielhallen betrieben und Spielgeräte aufgestellt werden können, auf 150 Meter festzulegen.

Soziallandesrätin Martha Stocker ist dagegen: „Wir werden der Vereinbarung zwischen Regierung, Regionen und Lokalkörperschaften zum Glücksspiel nur dann zustimmen, wenn die darin enthaltenen Bestimmungen als Mindeststandards anzusehen sind und die autonomen Regionen und Provinzen weiterhin ihre strengeren Landesbestimmungen anwenden dürfen“, erklärte sie gestern im Vorfeld des Treffens der Staat-Regionen-Konferenz.

Eine Zustimmung zur Vereinbarung mit dem Staat hätte die entsprechende Landesbestimmung gänzlich außer Kraft gesetzt. Südtirol und auch andere Regionen haben gestern ihre strengere Regelung verteidigt.

„Unsere Abstandsregelung ist – neben anderen Aufklärungsinitiativen – eine wichtige Präventionsmaßnahme für die Bevölkerung, denn das Glücksspiel wird schnell zur Sucht und zur enormen Belastung für die Betroffenen und ihre Familien. Ich habe diese Position mit Nachdruck vorgebracht und gemeinsam mit der Region Lombardei die Zusicherung im Protokoll erreicht, dass bereits verabschiedete gesetzliche Regelungen der Regionen oder autonomen Provinzen respektiert werden“, erklärte Stocker.

Die Verabschiedung der gesamtstaatlichen Vereinbarung zum Glücksspiel durch die Staat-Regionen-Konferenz wurde vorerst aufgeschoben.

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