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Grüne gegen Herbizide

Unter dem Motto „Wir wollen das Gras wachsen hören“ starten die Grünen eine Offensive gegen Herbizide auf Landes- und Gemeindeebene. 

Die Grünen legen einen Landesgesetzentwurf und einen Musterbeschlussantrag für GemeindevertreterInnen vor, um die Verwendung von Herbiziden einzuschränken.

„Es ist schon mancherorts zu Konflikten gekommen“, erklärten die Abgeordneten Hans Heiss, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba am Montag auf einer Pressekonferenz. „BürgerInnen sehen zunehmend die Verwendung von chemischen Herbiziden in ihren Dörfern und Städten mit Besorgnis und möchten davor geschützt werden.“

Andererseits erlaubt die derzeitige Rechtslage die Verwendung von chemischen Herbiziden in den Ortskernen. Das Naturschutzgesetz (LG vom 12. Mai 2010, Nr. 6) verbietet Unkrautbekämpfungsmittel einzig für „Vegetationsdecken jeglicher Art (…), insbesondere Hecken, Flurgehölze, Bäume und Vegetationsdecken im Bereich von Feldrainen und Dämmen sowie Böschungen von Straßen, Bahnlinien, Fließgewässern und Gräben“. Entsprechend wird den Gräsern und Kräutern landauf landab mit chemischen Herbiziden zu Leibe gerückt.

Die Grünen erläutern:

„In den letzten Jahren hat sich jedoch über die Bestandteile der verwendeten Herbizide eine größere Debatte entwickelt. Studien, die die Schädlichkeit der Herbizide für Flora, Fauna und für den Menschen bescheinigen, finden zunehmend Gehör.

Der am häufigsten verwendete Bestandteil in Herbiziden ist Glyphosat. In Südtirol wurden im Jahr 2012 gut 11.000 Liter flüssiges und 11 Kilogramm festes Glyphosat verkauft. Es ist Bestandteil des beliebten „Unkrautvernichtungsklassikers“ Roundup. Allein im Südtiroler Straßendienst werden jährlich 1500 Liter davon eingesetzt, wie aus der Antwort auf unsere entsprechende Landtagsanfrage hervorgeht.“

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in geschlossenen Ortschaften und in unmittelbarer Umgebung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen keine Unkrautbekämpfungsmittel ausgebracht werden dürfen. Dazu soll das Naturschutzgesetz abgeändert bzw. ergänzt werden.

Der Musterbeschlussantrag für die Gemeinden hingegen fordert den jeweiligen Gemeindeausschuss zur Beschlussfassung auf, damit

  1. auf das Ausbringen von chemischen Herbiziden auf den öffentlichen Flächen verzichtet wird.
  2. das Ausbringen von chemischen Herbiziden jedenfalls im Ortskern und in der unmittelbaren Umgebung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen untersagt wird.
  3. die zuständigen Ämter bzw. die Gemeindebeschäftigten und die Bevölkerung über Gefahren und Alternativen von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln informiert                                                   werden.

„Wir hoffen damit einen Beitrag zu einem gesünderen, umweltfreundlicheren und den Bedürfnissen der BürgerInnen entgegenkommenden Südtirol zu leisten“, so die Grünen.

Der Landesgesetzentwurf wird am kommenden Mittwoch im 2. Gesetzgebungsausschuss des Landtags behandelt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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