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Die Präambel

Der Konvent überlegt, inwiefern die Interessen der ladinischen Minderheit besser gewährleistet werden können und diskutiert eine Präambel für das Autonomiestatut an.

Der Konvent der 33 thematisierte den Schutz der ladinischen Minderheit und kam zu ähnlichen Vorschlägen wie das Forum der 100. So seien die Benachteiligungen unter denen die ladinische Minderheit im Autonomiestatut leidet zu beheben.

So kann z.B. kein Ladiner Verwaltungsrichter in Südtirol werden, auch hat die ladinische Minderheit keinen garantierten Sitz in der Sechser Kommission oder als Landeshauptmannstellvertreter.

In Bezug auf die ladinische Sprache wurde vorgeschlagen, dass als Landessprachen Deutsch, Italienisch und Ladinisch im Autonomiestatut festgehalten werden. In den Gemeinden mit ladinischer Bevölkerungsmehrheit sei die ladinische als Amtssprache in lokalen öffentlichen Körperschaften und privaten Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung zu verwenden.

Bei allen übrigen Behörden des Landes sollen Angehörige der ladinischen Volksgruppe auf Anfrage das Recht haben, eine an sie gerichtete Mitteilung, unabhängig von ihrer Amtlichkeit, in ladinischer Sprache zu erhalten. Das ladinische Schulsystem habe sich seit 1948 bewährt und sei beizubehalten, auch wenn eine Entwicklung immer möglich sein sollte.

Die ladinische Toponomastik solle amtlich werden. Politisch soll eine ladinische Vertretung in der Landesregierung und zwei ladinische Vertreter im Südtiroler Landtag garantiert werden. Ebenso sei di Lia di Comuns Ladins als Koordinationsnetzwerk aufzuwerten. Im Sinne einer ladinischen Solidarität soll eine Schutzfunktion für die ladinischen Gemeinden außerhalb Südtirols ausgeübt werden.

In Bezug auf eine Einführung der ladinischen Einheitssprache gab es unterschiedliche Ansichten im Konvent der 33. Auch eine Nicht-Anwendung bzw. die Abweichung von derzeit geltenden Proporzbestimmungen für die ladinische Minderheit und die Einführung der Dreisprachigkeitszulage wurden unterschiedlich bewertet.

Der Konvent der 33 diskutiert eine stark wertorientierte Präambel an. Unter anderem soll in der Präambel auf die gemeinsame Geschichte und die gemeinsamen Wurzeln Bezug genommen werden.

Ebenso soll auf das Gruber-Degasperi Abkommen verwiesen werden, die internationale Absicherung der Südtiroler Autonomie. Südtirol soll Begegnungsland zwischen zwei großen Sprach-und Kulturräumen sein. Südtirol soll sich den europäischen Grundwerten verpflichten und aktiv am europäischen Integrationsprozess mitwirken.

Ebenso sollen als Werte Gleichheit, Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung der Geschlechter und der Generationen, wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt aller Sprachgruppen, Verantwortung zum angemessenen sozialen Ausgleich in der Gesellschaft und die Förderung des harmonischen Zusammenlebens der drei autochthonen Sprachgruppen in der Präambel festgehalten werden.

Die Weiterentwicklung der Autonomie und des Minderheitenschutzes in der Präambel sollen ebenso genannt werden. Genauso seien die individuellen und kollektiven Menschenrechte, zu denen u.a. auch das Selbstbestimmungsrecht im Sinne des Art. 1 Abs. 2 der Charta der Vereinten Nationen gehört, zu achten.

Die Aufnahme des Selbstbestimmungsrechts in die Präambel sowie der Hinweis auf die jüdisch-christlichen Wurzeln im Geiste des Humanismus waren umstritten. Auch wurde darauf hingewiesen, dass der vorliegende Entwurf der Präambel als politische Grundsatzerklärung in Form und Inhalt aus verfassungsrechtlicher Sicht Unstimmigkeiten aufweise und noch überarbeitet werden müsse (z.B. in Bezug auf den alleinigen Hinweis auf die drei Sprachgruppen und die Nichtnennung von Bürgerinnen und Bürger). Die Diskussion zur Präambel wird noch fortgeführt.

Alle weiteren Punkte und die Diskussion sind auf www.konvent.bz.it nachzulesen. Die nächste Sitzung des Konvents der 33 findet am 29. Mai 2017 am Sitz der Eurac Research statt und beginnt um 18 Uhr.

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