Du befindest dich hier: Home » News » Gravierende Einschnitte

Gravierende Einschnitte

 

Das römische Verfassungsgericht hebelt das Landesgesetz zur Gemeindenfinanzierung aus. Was sich nun für die Gemeinden ändern wird.

Von Matthias Kofler

Der Verfassungsgerichtshof in Rom hat neun Artikel des Landesgesetzes zur Gemeindenfinanzierung für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz war erst im Dezember des vergangenen Jahres vom Südtiroler Landtag verabschiedet worden – und zwar als Reaktion auf die Anfechtung des Landesgesetzes von 2015, das ebenfalls vom italienischen Ministerrat beanstandet worden war.

Was ändert sich nach dem Urteil für Südtirols Gemeinden?

Klaus Unterweger, der zuständige Direktor im Ressort von Landesrat Arnold Schuler, bekennt, dass man mit dem organischen, 70 Artikel starken Landesgesetz von 2015 „definitiv zu weit gegangen“ sei. Dieses Gesetz sei aber mit der Neufassung von 2016, die eine intensive Zusammenarbeit mit dem italienischen Finanzministerium vorausgegangen war, „außer Kraft gesetzt worden“. Lediglich zwei Artikel des neuen Landesgesetzes seien vom Ministerrat angefochten worden. Der Verfassungsgerichtshof habe sein Urteil dennoch auch auf andere Artikel des Gesetzes von 2016 ausgeweitet.

„Wir befinden uns in einer eigenartigen Konstellation, weil wir uns in diesen Punkten eigentlich mit dem Ministerrat einig waren, der Verfassungsgerichtshof die Artikel aber dennoch für verfassungswidrig erklärt hat“, reagierte Arnold Schuler auf das Urteil.

Unklar ist, ob der Landtag nun am Gesetz erneut Hand anlegen muss, oder ob bei den außer Kraft gesetzten Artikeln des Landesgesetzes einfach die staatlichen Bestimmungen gelten. Die Konsequenzen für die Gemeinden sind deshalb im Moment nur schwer einschätzbar.

Ressortdirektor Klaus Unterweger nennt einige Beispiele: So wurde vom Verfassungsgericht jener Artikel gekippt, der festlegt, dass das neue Gesetz für die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften gilt. Die Landesverwaltung muss nun klären, ob mit der Streichung des Artikels durch das Verfassungsgericht nun alle öffentlichen Verwaltungen von den Bestimmungen betroffen sind.

Gestrichen wurde auch der Artikel, der festlegt, bis wann die Gemeinden ihre Haushaltsvoranschläge einreichen müssen. Laut Landesgesetz ist dies der 31. Dezember des Vorjahres. Die staatlichen Bestimmungen sind großzügiger und sehen den 31. März als Deadline vor. „Mit unseren Bestimmungen wollen wir sicherstellen, dass die Verwaltung gut arbeiten kann“, sagt Klaus Unterweger. Eine Aufweichung, wie sie nun der Verfassungsgerichtshof vornimmt, bedeute für Südtirol einen „gewissen Rückschritt“, weil dadurch keine Einheitlichkeit mehr ermöglicht werde.

Für verfassungswidrig wurde darüber hinaus der Artikel zum Haushaltsvollzugsplan erklärt. Laut Landesgesetz müssen alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern einen solchen detaillierten Plan mit den Zielvorgaben vorlegen. Der Staat sieht hingegen bereits Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern in der Pflicht. „Dabei kann man die Gemeinden in den anderen Regionen, was deren Führungsstruktur betrifft, nicht mit den Südtiroler Gemeinden vergleichen“, sagt Klaus Unterweger.

Das Schuler-Ressort will nach dem Urteil des Verfassungsgerichts nun gemeinsam mit Rom an einer neuen Lösung arbeiten. Ob hierfür der Landtag noch einmal zum Handkuss kommen wird, steht bisweilen in den Sternen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen