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Absicherung für Tagesmütter

Der Senat hat das Gesetz zum Schutz der selbständigen Arbeit verabschiedet, das eine bessere Rentenabsicherung für Tagesmütter vorsieht.

Der Senat in Rom hat diese Woche das Gesetz zum Schutz der selbständigen Arbeit verabschiedet, das dank einer gelungenen parteiübergreifenden Zusammenarbeit der Südtiroler Kammerabgeordneten und Senatoren in Rom auch eine bessere Rentenabsicherung für die Tagesmütter enthält. „Dank einer Politik der kleinen Schritte von Frauen für Frauen ist es uns gelungen, einen konkreten Schritt gegen die weibliche Altersarmut zu setzen“, unterstreicht die SVP-Abgeordnete Renate Gebhard.

„Ich bin sehr glücklich darüber, dass es unseren beiden Kammerabgeordneten Luisa Gnecchi und Renate Gebhard in Rom gelungen ist unsere langjährigen Bemühungen – die Tagesmütter besser abzusichern – durchzusetzen. Dafür und auch weil sie unsere Initiative von der ersten Stunde an mitgetragen haben, gilt ihnen mein aufrichtiger Dank,“ freut sich die Landtagsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer.

Für die Tagesmütter, die eine wichtige Rolle in der Kinderbetreuung in Südtirol spielen, ist bisher der Kollektivvertrag der Hausangestellten angewandt worden, auch wenn diese genossenschaftlich organisiert eine selbständige Tätigkeit in ihren eigenen vier Wänden ausüben.

Ab 1. September haben die Südtiroler Tagesmütter nun dank eines eigenen Artikels im diese Woche vom Senat endgültig verabschiedeten Gesetz zum Schutz der selbständigen Arbeit Anrecht auf dieselben Renteneinzahlungen wie abhängig Beschäftigte. „Dies bringt eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern durch eine Reihe von zusätzlichen Rechten mit sich, darunter die Verbesserung der persönlichen Rentensituation“, erklären die Abgeordneten Gebhard und Gnecchi.

„Die Verbände und die Genossenschaften der Tagesmütter in Südtirol hatten für diese Maßnahme die finanzielle Unterstützung von Familienlandesrätin Waltraud Deeg zugesagt bekommen, sodass wir uns in den vergangenen Monaten der Arbeitskommission der Abgeordnetenkammer dafür einsetzen konnten, die entsprechende Gesetzesänderung voranzubringen“, so Renate Gebhard, die auf die enge Zusammenarbeit mit ihrer Südtiroler Kollegin Luisa Gnecchi verweist.

Die Neuregelung sei vor allem für das Berufsbild „Tagesmutter“ von großer Bedeutung. „Es wurde damit eine wichtige Voraussetzung geschaffen, das Berufsbild qualitativ weiterzuentwickeln und in Zukunft weiter zu stärken“, ist Landesrätin Deeg überzeugt. Dies komme sowohl den Tagesmüttern als Betroffenen, aber auch der außerfamiliären Kleinkindbetreuung als Ganze zu Gute. „Eine ausreichende, gute Rentenabsicherung ist für Tagesmütter, ebenso wie für alle anderen Frauen wichtig und darf nicht vernachlässigt werden“, hebt Deeg hervor.

„Zumal Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen häufig weniger verdienen und daher im Alter eine niedrigere Rente erhalten, ist diese Maßnahme als ein konkreter Schritt gegen die weibliche Altersarmut zu sehen“, zeigen sich Gnecchi und Gebhard über die endgültige Genehmigung der Gesetzesänderung erfreut.

Senator Hans Berger, der die Angelegenheit im Senat auch als Mitglied der Arbeitskommission verfolgt und mitgetragen hat, ergänzt: “Selbständige Arbeit, welche auch mit Verantwortung in besonderem Ausmaß verbunden ist, soll auch in allen Bereichen, so auch in den Rechten und nicht nur in den Pflichten, als solche behandelt werden“.

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