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Grüne gegen Zuckerle

Gehälter-Debatte im Landtag: Warum die Grünen „keinen Appetit auf Spitzenzulagen und Beruhigungs-Boni“ haben.

Von Matthias Kofler

Das Hohe Haus befasst sich am Donnerstag – wieder einmal – mit den Gehältern seiner Mitglieder. Während vor dem Landtag ab 10:30 Uhr die Wutbürger eine Protestkundgebung gegen die „geldgierigen Politiker“ abhalten, wird im Landtag der Gesetzentwurf zu den Bezügen von Organen des Landtages und der Landesregierung diskutiert. Der Entwurf stammt ursprünglich aus der Feder von Landtagspräsident Thomas Widmann, wurde aber von den SVP-Abgeordneten in der Gesetzgebungskommission noch einmal zugunsten der Landesregierung umgeschrieben.

Ein klares Nein zum (SVP-)Gesetz kommt vonseiten der Grünen: Die Vorlage sei „in dieser Form nicht annehmbar“.

Der Entwurf sieht eine minimale Senkung der Zulagen der Landesregierung und Landtagsspitze vor, die über die Entschädigung als Abgeordnete hinaus für die Spitzenämter von Exekutive (Landeshauptmann und Landesräte) und Landtag (Präsident und Präsidium) zuerkannt werden. „Die vorgeschlagenen, steuerfreien Funktionszulagen zwischen 3.300 und 4.600 Euro zum ,normalen’ Abgeordnetengehalt entsprechen in dieser Höhe keinesfalls den gesetzlichen Vorgaben der Regierung Monti und den Vereinbarungen in der Staat-Regionen Konferenz“, meinen Hans Heiss, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba.

Bis auf Südtirol wurde die Monti-Reform in allen Regionen Italiens umgesetzt, im benachbarten Trentino bereits im Jahr 2014. „Auch wenn Verantwortung und Arbeitslast in der Landesregierung hoch sind, ist dennoch der gesetzliche Rahmen zu beachten, der deutliche Einschränkungen vorsieht“, so die Grünen.

Die Abgeordneten haben die ihnen gleichfalls vorgeschriebene Absenkung seit 2013 vollzogen. Ihre Entschädigungen liegen um acht Prozent unter der Marke von 2010 und deutlich unter jener der allermeisten Regionen Italiens. Das Rechtsgutachten, das der Landtag bei Giuseppe Caia in Auftrag gegeben hat, besagt, dass auch für Regierung und Landtagsspitze eine deutliche Absenkung zu erfolgen hat.

Umstritten sind auch die Boni für Fraktionssprecher und Präsidenten der Gesetzgebungskommissionen. „Damit will die SVP die Reform ,versüßen’ und der Opposition schmackhaft machen“, kritisieren die Grünen.

Bislang gab es für die Fraktionssprecher und Kommissionspräsidenten keine Zulagen.

Hans Heiss und Co. kündigen an, im Falle einer Genehmigung des Gesetzes die Annahme des Gehaltszuckerles „kategorisch“ abzulehnen und „keinen Euro“ anzunehmen. Mit ihren Verzicht setzen die Grünen ihre Oppositionskollegen von den Freiheitlichen, der Süd-Tiroler Freiheit und den Ein-Mann-Fraktionen mächtig unter Druck. „An der Spitze der Gesetzgebungskommissionen sitzen ohnedies nur Präsidenten der Mehrheit, deren Appetit unstillbar scheint“, so die Grünen.

Der Gesetzesentwurf versuche, eine seit langem offene Frage kurz vor Ende der Legislatur zu klären, tue dies aber „in unzumutbarer Form und widersprüchlicher Manier, der man das schlechte Gewissen von weitem ansieht“. „Wir werden uns auf diesen Handel erhöhter Spitzenzulagen gegen Beruhigungs-Boni für die Opposition nicht einlassen“, so Heiss und Co.

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