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Shoppen beim Bauer

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Die bäuerlichen Betriebe müssen bei Ausschreibungen nicht mehr mit den Billigpreisen der Großhandelsbetriebe konkurrieren.

Eine entscheidende Änderung im staatlichen Vergaberecht tritt in den kommenden Tagen in Kraft: So kann die öffentliche Hand Lebensmittel von landwirtschaftlichen Betrieben in Berggebieten mit einem Wert von bis zu 10.000 Euro jährlich einkaufen, ohne die bisherigen Ausschreibungen machen zu müssen. Das entsprechende Dekret steht kurz vor der Veröffentlichung im Gesetzesanzeiger.

Sepp Noggler

Sepp Noggler

„Das heißt“, wie der SVP-Abgeordnete Sepp Noggler erklärt, „dass unsere bäuerlichen Betriebe bei Ausschreibungen nicht mehr mit den Billigpreisen der Großhandelsbetriebe konkurrieren werden müssen.“ Umgekehrt hätten die Gemeinden und anderen öffentlichen Körperschaften und Betriebe nun ein Werkzeug in der Hand, um mit Rechtssicherheit „beim Bauer nebenan einkaufen zu können. Damit gibt es Rechtssicherheit und keine begründeten Befürchtungen in der Verwaltung, das nicht machen zu dürfen“, unterstreicht Noggler.

Bereits in der vergangenen Legislatur hatten die bäuerlichen Abgeordneten ein Landesgesetz zur Förderung von Lebensmitteln aus dem heimischen Anbau in öffentlichen Mensabetrieben vorangebracht. Jedoch ist das Gesetz an den staatlichen und europäischen Vorgaben gescheitert.

Noggler will den entsprechenden Passus schnellstmöglich im Südtiroler Vergabegesetz übernehmen: „Es steht ohnehin die Behandlung eines Omnibusgesetzes im Landtag an, sodass wir auf Landesebene sehr schnell reagieren können.“

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