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Ausländer in Südtirol

Ausländische Familiel MoslemsDas Landesstatistikinstitut hat neue Zahlen zu den Aufenthaltsgenehmigungen vorgelegt. Am 31. Dezember 2015 gab es in Südtirol knapp 28.000 gültige Genehmigungen.

Am 31.12.2015 gab es in Südtirol 27.771 gültige Aufenthaltsgenehmigungen (Auswertung des Datenarchives des Innenministeriums). Das sind nur wenig mehr als im Vorjahr (+2,3%). Damit ist der bisher kontinuierliche Anstieg von regulär anwesenden Einwanderern in jüngster Zeit fast gänzlich zum Erliegen gekommen. Auf den 27.771 Aufenthaltsgenehmigungen sind außer dem Inhaber noch weitere 9.371 Personen

Vergleicht man die Altersstruktur aller regulär anwesenden Einwanderer aus Nicht-EU-Staaten mit jener der eingesessenen Bevölkerung, sticht vor allem das deutlich niedrigere Durchschnittsalter ins Auge: Das mittlere Alter bei den Inhabern einer Aufenthaltsgenehmigung (inklusive Familienmitglieder) liegt bei 31,8 Jahren, während die ansässigen italienischen Staatsbürger im Schnitt 43,0 Jahre alt sind.

Diese Tatsache ist vor allem auf den auffällig hohen Anteil von Kindern unter 15 Jahren zurückzuführen, die fast ein Viertel aller anwesenden Zuwanderer aus Ländern außerhalb der EU stellen.

Fast drei Viertel dieser Ausländer aus Nicht-EU-Staaten sind im erwerbsfähigen Alter (71,4% gegenüber 63,8% bei den ansässigen Inländern) und lediglich 4,6% haben das Rentenalter erreicht. Im Vergleich dazu ist jeder fünfte Südtiroler bereits über 64 Jahre alt.

Die Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung stammen zum Großteil aus europäischen Nicht-EU-Staaten (45,9%), ein Viertel (25,4%) stammt aus Asien (23,2%), 20,8% aus Afrika.

Albanien liegt mit 4.615 Bürgern an der Spitze der Rangordnung der Herkunftsstaaten. Es folgen Marok- ko (2.827), Pakistan (2.599), Mazedonien (2.006), Ko- sovo (1.849) und die Ukraine (1.640). Mit einigem Abstand folgen Indien (1.154) sowie China (1.011). Alle anderen Staatsbürgerschaften sind mit weniger als 1.000 Personen vertreten.

51,3% der Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung sind Männer, 48,7% Frauen. Insgesamt gesehen ist das Geschlechterverhältnis also nahezu ausgeglichen. Bei genauerer Betrachtung hingegen fallen deutliche Unterschiede in der Verteilung auf: Nationen mit starkem Männerüberhang sind Afghanistan, Senegal, Algerien, Irak, Tunesien und Indien, Nationen mit Frauenüberhang Thailand, Russland, Brasilien, Ukraine, Moldau und Kuba. Nach Kontinenten betrachtet ent- fallen bei den Afrikanern und Asiaten deutlich mehr Männer auf 100 Frauen (151,6 bzw. 144,5) als bei den europäischen und amerikanischen Staatsbürgern (86,4 bzw. 54,9).

Hauptgründe für die Anwesenheit der Ausländer sind familiäre Gründe (47,7%) sowie das Ausüben einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit (41,7%). Dabei gibt es aber deutliche Geschlechtsunterschiede: Wesentlich mehr Männer als Frauen beantragen eine Aufenthaltsgenehmigung aus Arbeitsgründen (55,4% gegenüber 27,1%), Frauen hingegen beantragen sie häufiger wegen Familienzusammenführungen (68,6% gegenüber 27,9%). Dies schließt aber nicht aus, dass auch diese Frauen zum Teil einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Die Zahl der Flüchtlinge, die politisches Asyl genießen, bleibt mit 304 Personen weiterhin gering (die Zahlen betreffen das Jahr 2015, Anm. d. R.). Zugenommen hat aber die Anzahl von Flüchtlingen, welche den Antrag auf Asyl gestellt haben: Am 31.12.2015 waren dies 484 Personen. 376 Menschen stehen unter internationalem Schutz und 181 weitere wurden aus humanitären Gründen im Land aufgenommen. Insgesamt handelt es sich um 1.345 Personen, wel- che somit 4,8% der Personen mit Bleiberecht stellen.

 

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