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Verdampfender Urin

alex schwazerDie Entscheidung zur Auslieferung von Alex Schwazers Urin-Probe wird ein weiteres Mal verschoben. Ebenso wie die Schlussverhandlung gegen seine früheren Ärzte.

(tom) Die Kölner Causa Alex Schwazer wird immer komplizierter. Für Ende April/Anfang Mai war eigentlich die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zu einem Einwand des Internationalen Leichtathletikverbandes IAAF gegen die Überstellung der positiven Urinprobe nach Italien vorgesehen.

Doch nun wurde bekannt: Das Oberlandesgericht hat von den Verfahrensparteien zusätzliche Schriftsätze angefordert. Offensichtlich geht es in diesem Verfahren um Grundsätzliches: Die Frage, ob in diesem Fall die Sportgerichtsbarkeit oder die Strafgerichtsbarkeit Vorrang hat.

Die IAAF und die Antidoping-Agentur WADA wehren sich mit allen Mitteln dagegen, dass die am 1. Jänner 2016 bei Schwazer genommene Urin-Probe der Sportgerichtsbarkeit entzogen wird, indem sie für das Bozner Beweissicherungsverfahren ins RIS-Labor in Parma überstellt wird. Auf diese Weise hätten IAAF und WADA keinen Zugriff mehr auf das Beweisstück, das unter Manipulationsverdacht steht.

Dem Vernehmen nach wird das Oberlandesgericht Köln frühestens Anfang Juni eine Entscheidung zur Auslieferung des im Kölner Labor für Biochemie gelagerten Urins fällen. Ein Urin, das keine endlose Haltbarkeit hat, und auch teilweise verdampfen könnte. Diese Sorge hat man am Landesgericht Bozen, wo das Beweissicherungsverfahren Anfang des Jahres gestartet ist.

Derweil verzögert sich auch die Entscheidung im Strafverfahren gegen Alex Schwazers frühere Sportärzte Giuseppe Fischetto und Pierluigi Fiorella. Gestern hätten am Bozner Landesgericht die Plädoyers gehalten werden sollen, doch ein Dutzend Abhörungen aus dem Anklage-Faszikel müssen erst transkribiert werden. Die neuen Verhandlungstermine: 17. Mai, 13. Juni, 17. Juli. Den beiden Ärzten und der Ex-FIDAL-Funktionärin Rita Bottiglieri wird vorgeworfen, Alex Schwazers EPO-Doping toleriert zu haben.

Ihnen droht als Nebenstrafe ein Berufsverbot.

 

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