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Wo ist mein Paktl?

08-Betrugsfalle-InternetWas tun, wenn eine Online-Bestellung nach zwei Wochen noch immer nicht angekommen ist. Das Europäische Verbraucherzentrum erklärt, was Sache ist.

Wenn meine online Bestellung auf Reisen geht…

Regina aus Bozen surft gerne im Internet auf der Suche nach guten Angeboten.

Zuletzt hat sie ein wunderschönes Teeservice ausfindig gemacht und sofort bestellt.

Es war keine eindeutige Lieferfrist angegeben. Aber da bereits zwei Wochen seit der Bestellung vergangen sind, ist sie etwas beunruhigt und informiert sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen.

In den meisten Fällen verläuft der Sende- und Auslieferungsvorgang einer online Bestellung reibungslos. Wie kann man sich aber vor unliebsamen Ereignissen während der Zustellung schützen? Was tun, wenn die Ware nicht ankommt oder beschädigt wird? Mit diesen Fragen hat

Frau Regina kürzlich die Rechtsberaterin Julia Rufinatscha im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen konfrontiert.

Frau Regina: Innerhalb welcher Zeit muss ich denn mein Teeservice nun eigentlich erhal- ten?

Julia Rufinatscha: Grundsätzlich muss der Verkäufer die Ware oder Dienstleistung innerhalb von 30 Tagen ab der Bestellung liefern, sofern kein anderer Liefertermin vereinbart worden ist. Verstreicht auch eine zweite, eventuell vom Verbraucher gewährte Frist ohne Lieferung, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen und hat ein Recht auf Schadenersatz. Auch ohne weitere Fristsetzung kann der Verbraucher natürlich jederzeit, bis 14 Tage nach Lieferung der Ware, vom Online-Vertrag zurück- treten.

Und wie verhalte ich mich denn dann BEIM Erhalt der Ware?

Gerade weil Sie zerbrechliche Ware bestellt haben, sollten Sie diese immer mit Vorbehalt (con riserva) annehmen, auch wenn die Verpackung von außen in einem perfekten Zustand erscheint; denn manchmal sind durch die Lieferung verursachte Schäden von außen nicht erkennbar. Ansonsten kann Ihnen der Unternehmer bei einer Reklamation Schwierigkeiten machen. Vermerken Sie dies schriftlich auf der Empfangsbestätigung des Lieferanten oder verweigern Sie die Annahme vollkommen. Geben Sie unbedingt den Grund des Vorbehalts oder der Verweigerung an (z. B. „Paket beschädigt“). Dokumentieren Sie die Mängel anhand von Fotos und/oder einer Videoaufzeichnung.

Und wie soll ich mich verhalten, NACHDEM mir die Ware ausgehändigt wor- den ist?

Nach Erhalt der Ware, sollten Sie diese sofort auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionsfähigkeit hin prüfen. Wurde nicht alles, etwas Falsches oder gar etwas Mangelhaftes geliefert, reklamieren Sie unverzüglich beim Verkäufer, am besten mittels Einschreiben mit Rückantwort.

Ab wann genau geht das Risiko denn vom Verkäufer auf mich als Käufer über?

Das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn er oder ein von ihm benannter Dritter, die Ware tatsächlich in Besitz genommen hat.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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