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Soziale Häuser

interiors, luxury dining roomDie Landesregierung drückt bei den neuen Wohnmodellen Co-Housing und Co-Working auf das Gaspedal. Und: Das Konzept eines innovativen Großprojektes des Landes.

von Heinrich Schwarz

Das Koalitionsabkommen von SVP und PD für die Legislaturperiode 2013 bis 2018 sieht die Förderung neuer Wohnmodelle vor. Im Abschnitt „Wohnen“ heißt es, „dass Formen des Social Housing und Co-Housing unterstützt werden, die einerseits das Grundbedürfnis von Bürgern und Familien nach leistbarem Wohnraum befriedigen, andererseits aber auch das Zusammenleben und den Gemeinschaftssinn stärken“.

Mit dem Stabilitätsgesetz 2017 hat der Landtag im Dezember den ersten gesetzlichen Schritt in diese Richtung gesetzt, indem die Begriffe Co-Housing und Co-Working in das Wohnbauförderungsgesetz integriert wurden. Die entsprechenden Kriterien zur Wohnbauförderung, so heißt es im Gesetz, lege die Landesregierung fest.

Letzte Woche hat die Landesregierung nun allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Finanzierungen zur Umsetzung von Co-Housing-Projekten seitens öffentlicher Rechtsträger gewährt.

Einige der Mindestanforderungen für förderfähige Projekte lauten: es muss eine geeignete Immobilie zur Verfügung stehen, das Projekt muss mindestens acht Personen (Co-Houser) miteinbeziehen und eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben und es „muss zur soziokulturellen Entwicklung in Südtirol beitragen“.

Um die Nutzer des Projektes zu ermitteln, müssen die öffentlichen Rechtsträger eigene Wettbewerbe durchführen. Dabei wird eine Rangliste erstellt, wobei die Nutzer mindestens 18 sein müssen und seit fünf Jahren ihren Wohnsitz in Südtirol haben müssen.

Die Bewertungen der einzelnen Projekte obliegt der Landesabteilung Wohnbau, die auch die Höhe der Finanzierung festlegt.

In Sachen Co-Housing bzw. Co-Working gibt es bereits ein konkretes Projekt, das das Land selbst vorantreibt. Und zwar soll das ehemalige Gebäude der staatlichen Telefongesellschaft in der Bozner Italienallee genau zu diesem Zweck adaptiert werden. Die Immobilie ist seit dem Jahr 2000 im Eigentum des Landes und seither leerstehend.

SMARTUp soll das Gebäude künftig heißen. Die Kosten für die räumlichen Anpassungen werden auf sechs Millionen Euro beziffert. Das Raumprogramm ist bereits genehmigt.

DIE DETAILS DES RAUMPROGRAMMES LESEN SIE AM DIENSTAG IN DER TAGESZEITUNG.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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